In einem gemeinsamen Positionspapier fordern drei Träger von Krankenhäusern, der DEKV und die AOK, Anpassungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sogenannten „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Diese neuen Klinikformen sollen im Zuge der Krankenhausreform an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung etabliert werden. Die beteiligten Kliniken, darunter die Asklepios Kliniken, Sana Kliniken sowie der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und die Thüringen-Kliniken, setzen sich dafür ein, dass diese Einrichtungen ihren Schwerpunkt stärker auf ambulante Behandlungen mit Übernachtungsmöglichkeiten legen sollten.
Statt einer Verpflichtung zur Erbringung spezifischer akutstationärer Leistungen sollte das Leistungsspektrum dieser Einrichtungen entsprechend dem regionalen Bedarf von den Planungsbehörden in Abstimmung mit den Krankenhausträgern sowie den Landesverbänden der Krankenkassen festgelegt werden. Besonders wichtig sind dabei Maßnahmen zur Förderung der Ambulantisierung wie sie ursprünglich im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehen waren. Auch die Möglichkeit zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung gemäß § 116a SGB V muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Im Gegenzug soll die Pflicht zur Erbringung akutstationärer Leistungen gemäß § 115g SGB V abgeschafft werden.
Partner fordern eine verlässliche Finanzierungsgrundlage
Die Initiatoren des Impulspapiers äußern zudem ihre Vorstellungen bezüglich einer angemessenen Vergütung: Es sei notwendig eine „verlässliche Finanzierungsbasis“ zu schaffen. Effizienzgewinne durch Kostensenkungen in der akutstationären Versorgung dürften nicht zu höheren Ausgaben für Versicherte führen. Die Kosten für den Umbau bestehender Kliniken zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren sollten vollständig aus dem Transformationsfonds gedeckt werden.
Sollten in diesen neuartigen Einrichtungen ärztliche Dienstleistungen erbracht werden, so ist es laut Impulspapier erforderlich, dass ambulante Leistungen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet und stationäre Behandlungen nach dem DRG-System abgerechnet werden. Für medizinisch-pflegerische Dienste – welche das Kernangebot dieser sektorübergreifenden Einrichtungen darstellen sollen – sollte ein Tagessatz vereinbart und zeitnah kalkuliert werden.
Konsequente Ambulantisierung kann Bettenauslastung verbessern
Laut den Verfassern des Impulspapiers birgt eine sinnvolle gesetzliche Gestaltung großer Potenziale für eine Transformation hin zu mehr ambulanten Angeboten: Diese könnten erheblich dazu beitragen, niedrigschwellige Angebote an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung einzuführen. Eine konsequente Ambulantisierung könnte auch helfen, die Bettenauslastung von derzeit etwa 70 Prozent auf 80 bis 85 Prozent zu steigern; Effizienzgewinne könnten genutzt werden um entweder Stabilität oder sogar Senkungen bei den Beiträgen für Versicherte herbeizuführen.
Neue Perspektiven für wirtschaftlich unter Druck stehende Krankenhäuser
Laut Angaben von DEKV und AOK-Bundesverband haben über 50 Prozent aller deutschen Krankenhäuser weniger als 200 Betten; diese kleineren Häuser sehen sich aufgrund von Personalmangel sowie geringer Auslastung einem konstanten wirtschaftlichen Druck ausgesetzt und könnten durch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle neue Chancen erhalten. Zur Identifizierung geeigneter Kliniken seien objektive Kriterien wie Betriebsgröße sowie Breite des Behandlungsspektrums erforderlich; Fachkliniken sind hiervon ausgeschlossen.
Zukünftig müsse zudem eine sektorenübergreifende Planung durch ein erweitertes Gremium erfolgen; hierbei sollten relevante Akteure eingebunden sein sowie auf Landesebene sogenannte „3+1-Gremien“ eingerichtet werde – bestehend aus Kassenärztlicher Vereinigung , Landeskrankenhausgesellschaft sowie Krankenkassen unter Leitung zuständiger Behörden.
(Gemeinsame Pressemitteilung von Asklepios Kliniken , Sana Kliniken , Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V . (DEKV), Thüringen-Klinikennund AOK-Bundesverband)
Anmerkungen für Redaktionen:
Das Positionspapier steht zum Download bereit unter https://www.aok.de/pp/bv/pm/impulspapier-sektorenuebergreifende-versorgung p >
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