Impulspapier: Der Schwerpunkt sollte auf der ambulanten Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeiten liegen
In einem gemeinsamen Impulspapier fordern drei Träger von Krankenhäusern, der DEKV und die AOK eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen für die sogenannten „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Diese neuen Klinikformen sollen im Rahmen der Krankenhausreform an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung etabliert werden. Die beteiligten Akteure, darunter die Asklepios Kliniken, Sana Kliniken, Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEKV), Thüringen-Kliniken sowie der AOK-Bundesverband, betonen in ihrem Papier, dass diese Einrichtungen verstärkt auf ambulante Versorgungsangebote mit Übernachtungsmöglichkeiten fokussiert sein sollten.
Anstatt Sektorenübergreifende Anbieter zur Durchführung bestimmter akutstationärer Leistungen zu verpflichten, sollte das Leistungsspektrum dieser Kliniken gemäß den regionalen Bedürfnissen von den Planungsbehörden in Abstimmung mit den Krankenhausträgern und Landesverbänden festgelegt werden. Besonders wichtig sind dabei Elemente zur Förderung einer stärkeren Ambulantisierung wie die ursprünglich im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehene medizinisch-pflegerische Betreuung. Auch die Ermächtigung zur hausärztlichen und fachärztlichen Behandlung gemäß § 116a SGB V muss berücksichtigt werden, so das gemeinsame Impulspapier weiter. Im Gegenzug soll die Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Leistungen nach § 115g SGB V abgeschafft werden.
Partner fordern eine verlässliche Finanzierungsgrundlage
Die Initiatoren des Papiers äußern zudem ihre Vorstellungen hinsichtlich der Vergütungssysteme. Es wird eine „verlässliche Finanzierungsbasis“ gefordert. Effizienzgewinne durch Kostensenkungen in der akutstationären Versorgung dürfen nicht zu höheren Ausgaben für Versicherte führen. Die Kosten für den Umbau bestehender Kliniken zu sektorenübergreifenden Einrichtungen sollten vollständig aus dem Transformationsfonds gedeckt werden.
Sollten in diesen neuartigen Versorgungszentren ärztliche Dienstleistungen erbracht werden, so sollten laut dem Impulspapier ambulante ärztliche Leistungen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) sowie stationäre Behandlungen nach dem DRG-System vergütet werden. Für medizinisch-pflegerische Dienste – welche das Herzstück dieser sektorenübergreifenden Einrichtungen bilden sollen – ist es erforderlich einen Tagessatz auszuhandeln und zeitnah ein Kalkulationssystem einzuführen.
Konsequente Ambulantisierung kann Bettenauslastung steigern
Die Verfasser des Impulspapiers sehen bei einer sinnvollen gesetzlichen Regelung große Chancen für eine Transformation hin zu mehr ambulanter Behandlung innerhalb dieser neuen Versorgungsstrukturen: Sie könnten erheblich dazu beitragen, niedrigschwellige Angebote an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Pflege einzuführen. Eine konsequente Ambulantisierung könnte auch helfen, die Bettenauslastung von derzeit etwa 70 Prozent auf bis zu 80 bis 85 Prozent zu erhöhen; Effizienzgewinne könnten genutzt werden um entweder Beiträge stabilisieren oder sogar senken zu können.
Neue Perspektiven für wirtschaftlich unter Druck stehende Krankenhäuser
Laut Angaben von DEKV und AOK-Bundesverband verfügen über 50 Prozent aller deutschen Krankenhäuser über weniger als 200 Betten; diese kleineren Häuser stehen aufgrund von Personalmangel sowie niedriger Auslastungen unter konstantem wirtschaftlichem Druck und könnten durch ihre Umwandlung in sektorenübergreifende Einrichtungen neue Perspektiven erhalten. Zur Identifizierung geeigneter Kliniken sind objektive Kriterien wie Betriebsgröße sowie Vielfalt des Behandlungsspektrums notwendig; Fachkliniken sind hiervon ausgeschlossen.
Langfristig wird zudem eine sektorübergreifende Planung durch ein erweitertes Gremium gefordert; relevante Akteure müssen hierbei eingebunden sein – es sollen sogenannte „3+1-Gremien“ aus Kassenärztlicher Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft sowie Krankenkassen unter Leitung entsprechender Landesbehörden eingerichtet werden.
DAS IMPULSPAPIER ZUM DOWNLOAD: https://www.aok.de/pp/bv/pm/impulspapier-sektorenuebergreifende-versorgung
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