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Klinikträger, DEKV und AOK setzen sich für die Weiterentwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Verbesserung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen ein

by AOK-Bundesverband
September 22, 2025
in Politik
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In einem gemeinsamen Positionspapier fordern drei Träger von Krankenhäusern, der DEKV und die AOK, Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sogenannten „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Diese neuen Kliniktypen sollen im Zuge der Krankenhausreform an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung etabliert werden. Die Asklepios Kliniken, die Sana Kliniken, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV), die Thüringen-Kliniken sowie der AOK-Bundesverband betonen in ihrem Papier, dass diese Einrichtungen einen stärkeren Fokus auf ambulante Behandlungen mit Übernachtungsmöglichkeiten legen sollten anstatt auf stationäre Aufenthalte.

Die Sektorenübergreifenden Versorger sollten nicht verpflichtet werden, bestimmte akutstationäre Leistungen zu erbringen. Stattdessen sollte das Leistungsspektrum dieser Kliniken je nach regionalem Bedarf von den Planungsbehörden in Abstimmung mit den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen festgelegt werden. Besonders wichtig sind dabei Elemente zur Förderung einer stärkeren Ambulantisierung wie beispielsweise die ursprünglich im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehenen medizinisch-pflegerischen Dienstleistungen. Auch die Ermächtigung zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung gemäß § 116a SGB V muss berücksichtigt werden, so das gemeinsame Impulspapier. Im Gegenzug soll die Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Leistungen in § 115g SGB V aufgehoben werden.

Partner fordern eine stabile Finanzierungsgrundlage

In dem Impulspapier äußern die Initiatoren zudem ihre Vorstellungen bezüglich einer angemessenen Vergütung: Es wird eine „stabile Finanzierungsgrundlage“ gefordert. Effizienzgewinne durch Kostensenkungen in der akutstationären Versorgung dürfen nicht zu höheren Ausgaben für Versicherte führen. Die Kosten für den Umbau von Kliniken zu sektorenübergreifenden Einrichtungen sollten vollständig aus dem Transformationsfonds gedeckt werden.

Sollten in diesen neuartigen Versorgungsstrukturen ärztliche Leistungen erbracht werden, so sollte laut Impulspapier eine Vergütung ambulant erbrachter Leistungen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) sowie stationärer Behandlungen nach dem DRG-System erfolgen. Für medizinisch-pflegerische Dienstleistungen – welche den Kernbereich dieser neuen Einrichtungen bilden sollen – sollte ein Tagessatz verhandelt und zeitnah kalkuliert werden.

Konsequente Ambulantisierung kann Bettenauslastung erhöhen

Die Verfasser des Impulspapiers sehen bei einer sinnvollen gesetzlichen Gestaltung große Chancen für eine Transformation hin zu mehr ambulanten Angeboten innerhalb sektorübergreifender Versorger: Diese könnten einen bedeutenden Beitrag zur dringend benötigten Einführung niedrigschwelliger Angebote an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Behandlung leisten. Eine konsequente Ambulantisierung könnte auch dazu beitragen, die Bettenauslastung von derzeit etwa 70 Prozent auf 80 bis 85 Prozent zu steigern; Effizienzgewinne könnten genutzt werden um entweder Stabilität oder sogar Senkungen bei den Beiträgen für Versicherte herbeizuführen.

Neue Perspektiven für wirtschaftlich unter Druck stehende Krankenhäuser

Laut Angaben des DEKV sowie des AOK-Bundesverbandes verfügen über 50 Prozent aller deutschen Krankenhäuser über weniger als 200 Betten; diese kleineren Häuser stehen aufgrund von Personalmangel und niedriger Auslastung unter ständigem wirtschaftlichem Druck und könnten durch sektorübergreifende Versorgungsmodelle neue Perspektiven erhalten. Um geeignete Kliniken auszuwählen sind objektive Kriterien wie Betriebsgröße sowie Breite des Behandlungsspektrums erforderlich; Fachkliniken sind hiervon ausgeschlossen.
Langfristig ist zudem eine sektorenübergreifende Planung notwendig durch ein erweitertes Gremium; hier müssen relevante Akteure eingebunden sein um sogenannte 3+1-Gremien aus Kassenärztlicher Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaften sowie Krankenkassen unter Leitung entsprechender Landesbehörden einzurichten.

(Gemeinsame Pressemitteilung von Asklepios Kliniken, Sana Kliniken, Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V., Thüringen-Klinikern & AOK-Bundesverband)

Anmerkung für Redaktionen:

Das Impulspapier steht zum Download bereit unter https://www.aok.de/pp/bv/pm/impulspapier-sektorenuebergreifende-versorgung.

Ihr Ansprechpartner in unserer Pressestelle:

  • Dr. Kai Behrens
    Telefon: 030 / 34646-2309
    Mobil: 01520 / 1563042
    E-Mail: presse@bv.aok.de
Tags: GesetzeGesundheit / MedizinGesundheitspolitikImpulspapierKrankenhausKrankenversicherungPolitikSektorenübergreifende VersorgungseinrichtungenVerbände
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