In der heutigen Güteverhandlung bezüglich der Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle der AfD konnte vor dem Landgericht Berlin trotz eines von der AfD unterbreiteten fairen Vorschlags keine Einigung erzielt werden.
Kay Gottschalk, dritter stellvertretender Bundessprecher, äußerte sich dazu:
„Es ist bedauerlich, dass der Geschäftsführer des Vermieters während dieser Verhandlung weiterhin auf seinem emotionalen und unbegründeten Vorwurfspfad beharrt. Weder die konstruktiven Vorschläge des Bundesvorstands noch die bereits vom Gericht geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung konnten Herrn Hufnagl zu einer von uns vorgeschlagenen fairen und tragfähigen Lösung bewegen. Daher bleibt dieser unnötige Streitfall leider ungelöst.“
Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, fügte hinzu:
„Der Termin für das Urteil wurde vom Landgericht auf Freitag, den 26. September 2025 festgelegt. Angesichts des heutigen Gerichtsverfahrens blicken wir gelassen und optimistisch auf das bevorstehende juristische Urteil und richten unsere Ressourcen bereits jetzt auf den Umzug unserer Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr.“
Fest steht: Der Umzug im nächsten Jahr wird die interne Infrastruktur der AfD erheblich verbessern. Die bessere Anbindung an die neue Immobilie im politischen Zentrum Berlins wird unserer Rolle als unangefochten stärkste Oppositionspartei gerecht und stellt einen weiteren Schritt in Richtung Regierungsverantwortung für die Alternative für Deutschland dar.
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