Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschärft sich zunehmend: Die Ausgaben steigen unaufhörlich, während die Einnahmen aus den Beiträgen nicht mithalten können. Die Rücklagen sind größtenteils aufgebraucht. Für das Jahr 2026 wird eine massive Finanzierungslücke von mehreren Milliarden Euro prognostiziert, was zur Folge haben wird, dass die Zusatzbeiträge für Versicherte und Arbeitgeber erneut ansteigen müssen. In diesem Kontext unterstützt der IKK e.V. ausdrücklich den Vorstoß des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands, rechtliche Schritte gegen die chronische Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfänger einzuleiten. Die Innungskrankenkassen möchten diese Klage umfassend unterstützen.
Hans Peter Wollseifer, Vorsitzender des IKK e.V., betont: „Die Politik gibt seit Jahren staatliche Aufgaben in Form von versicherungsfremden Leistungen ab – dazu zählen insbesondere die Finanzierung digitaler Infrastruktur im Gesundheitswesen sowie Ausbildungskosten in der Pflege oder unzureichende Beiträge für Bürgergeldempfänger. Diese Klage gegen die mangelhaften Beiträge in Höhe von 10 Milliarden Euro ist ein notwendiger Schritt, um die systematische Unterfinanzierung zu beenden und den Staat zur Verantwortung zu ziehen.“ Er fügt hinzu: „Wer langfristig an einer stabilen GKV interessiert ist, darf das Solidarsystem nicht als Selbstbedienungsladen missbrauchen.“ Hans-Jürgen Müller ergänzt: „Es geht darum, das Defizit bei der Finanzierung der Kassen auszugleichen. Mit dieser Klage setzen wir ein klares Zeichen für Fairness und Systemstabilität sowie eine ehrliche Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Solidargemeinschaft.“
Bereits seit geraumer Zeit setzen sich die Innungskrankenkassen auch für erweiterte Klagerechte ein. Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, hatte bereits 2024 auf einer Pressekonferenz des IKK e.V. betont: „Krankenkassen müssen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können, wenn Beitragsmittel zweckentfremdet werden.“ Zudem forderte er eine klare Verankerung der besonderen Rolle sozialer Versicherungsträger als Treuhänder ihrer Mitglieder im Grundgesetz (Art. 87 Abs. 2) sowie eine gesetzliche Stärkung ihrer Satzungsautonomie.
Die Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V., kritisieren zudem scharf die am vergangenen Freitag vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellte „FinanzKommission Gesundheit“. In dieser Reformkommission fehlt jedoch jeglicher Blickwinkel auf Selbstverwaltung und damit auch auf die Interessen aller Beitragszahlerinnen und -zahler – obwohl im Koalitionsvertrag deren Einbeziehung festgelegt wurde.
„Eine Reformkommission ohne Krankenkassen ähnelt einer Energiekommission ohne Versorger“, so Wollseifer weiter.
Müller warnt vor zusätzlichen Belastungen durch einen bevorstehenden Anstieg der Beiträge zum Jahreswechsel: „Statt neuer Kommissionen benötigen wir jetzt konkrete Entlastungen.“ Der IKK e.V fordert daher neben dieser Klage sofortige Maßnahmen zur Ausgabensenkung; solange keine ausreichende Gegenfinanzierung gesichert ist dürfen keine neuen Leistungsausweitungen oder kostensteigernden Maßnahmen beschlossen werden.
Müller weist darauf hin, dass jüngste Diskussionen über Fusionen von Krankenkassen mit dem Ziel Einsparungen zu erzielen verfehlt sind; „Das Potenzial an Synergien durch Zusammenschlüsse ist nahezu ausgeschöpft“, warnt er abschließend.
Die Innungskrankenkassen bekräftigen ihre Bereitschaft zur konstruktiven Begleitung von Reformüberlegungen und fordern entschlossenes Handeln seitens Regierung und Gesetzgeber.
„Die GKV kann nicht länger Spielball politischer Entscheidungen sein“, erklärt Wollseifer abschließend.
„Notwendig sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen zur Stabilisierung unserer Finanzen – damit endlich eine nachhaltige Entlastung für alle Beitragszahlenden erfolgt.“
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V., gegründet im Jahr 2008 , repräsentiert gemeinsam alle Innungskrankenkassen auf Bundesebene mit dem Ziel ihre Interessen gegenüber allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu vertreten.
Aktuell stehen sie für insgesamt 5 Millionen Versicherte.
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