Ab dem Juni 2026 wird es verpflichtend sein, bei Mischhonigen alle Herkunftsländer auf dem Etikett anzugeben. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Anpassung der deutschen Honigverordnung genehmigt.
Bezeichnungen wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ werden bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 14. Juni 2026 müssen alle Ursprungsländer eines Mischhonigs in absteigender Reihenfolge mit ihren jeweiligen Anteilen deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Etiketts aufgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann genau nachvollziehen, woher der im Supermarkt angebotene Honig stammt.
Der Bundesrat hat heute die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung der Honigverordnung bestätigt. Damit können die sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien nun in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung regelt unter anderem Qualitätsmerkmale und Pflichtangaben für Honig, wobei die Neuerungen insbesondere die Angabe der Ursprungsländer betreffen.
Sämtliche Informationen aufs Etikett
Deutschland verzichtet auf eine mögliche Ausnahme, welche eine Begrenzung der Prozentangaben auf nur vier Hauptursprungsländer erlaubt hätte. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hatte in mehreren Gesprächen mit dem Ministerium vollständige Transparenz gefordert – zugunsten sowohl von Imkern als auch Verbrauchern.
Honige, die vor dem Stichtag abgefüllt und etikettiert wurden, dürfen weiterhin verkauft werden; daher könnten alte Angaben noch einige Zeit im Handel zu finden sein. Es wird erwartet, dass Gläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach Mitte Juni 2028 bereits präzise Ursprungsbezeichnungen tragen müssen.
Bunte Vielfalt aus Deutschland
Bei heimischen Imkereien ist klar ersichtlich, woher ihr Produkt stammt: Sie bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Sorten an – vom milden Rapshonig im Norden bis zum kräftigen Waldhonig im Süden Deutschlands; aromatischer Lindenhonig kommt aus städtischen Gebieten und malziger Heidehonig aus den Heidelandschaften sowie seltenere Varianten wie Edelkastanien-, Buchweizen- oder Himbeerblütenhonige sind ebenfalls erhältlich.
Eingeführte Supermarkthonige hingegen werden gemischt angeboten für einen gleichbleibenden Geschmack; regionaler deutscher Honig variiert jedoch je nach Standort oder Jahrgang leicht – so wie ihn uns Mutter Natur schenkt!
Zudem leisten lokale Imkerinnen durch ihre Bienen wertvolle Bestäubungsarbeit vieler Kulturpflanzen – ein wesentlicher Beitrag zur Ernährungssicherheit hierzulande! Diese Leistung lässt sich nicht importieren: Unterstützung dieser Branche bleibt daher wichtig für unsere Gesellschaft insgesamt! p>
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