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Honigetiketten: Mehr Transparenz und Klarheit für Verbraucher durch verbesserte Kennzeichnung

by Deutscher Imkerbund e.V.
Oktober 17, 2025
in Politik
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Ab Juni 2026 wird es Pflicht, dass auf den Etiketten von Mischhonigen alle Herkunftsländer angegeben werden. Der Bundesrat hat heute der Änderung der deutschen Honigverordnung zugestimmt.

Bisherige Kennzeichnungen wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ werden dann nicht mehr zulässig sein. Ab dem 14. Juni 2026 müssen die Ursprungsländer eines Mischhonigs in absteigender Reihenfolge mit ihren jeweiligen Anteilen deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Etiketts aufgeführt sein. So können Verbraucherinnen und Verbraucher endlich nachvollziehen, woher ihr Honig im Supermarkt stammt.

Der Bundesrat hat heute einer Änderung zugestimmt, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt wurde. Diese Anpassung ermöglicht es, die sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien in nationales Recht zu überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Qualitätsmerkmale und verpflichtende Angaben für Honigprodukte, wobei sich die Neuerungen besonders auf die Angabe der Ursprungsländer konzentrieren.

Alle Informationen aufs Etikett

Deutschland verzichtet bewusst auf eine mögliche Ausnahmegenehmigung, welche erlaubt hätte, nur die vier größten Herkunftsländer prozentual anzugeben. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hatte in Gesprächen mit dem Ministerium vollständige Transparenz gefordert – im Interesse sowohl der Imkerschaft als auch der Konsumenten.

Mischhonige, die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen weiterhin verkauft werden; daher könnten alte Ursprungsangaben noch einige Zeit im Handel verbleiben. Es wird erwartet, dass Gläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem 13. Juni 2028 bereits genaue Ursprungsbezeichnungen tragen müssen.

Vielfalt aus Deutschland

Bei heimischen Imkereien ist klar ersichtlich woher ihr Produkt stammt: Sie bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Sorten an – vom milden Rapshonig im Norden bis zum kräftigen Waldhonig im Süden Deutschlands sowie aromatischen Linden- oder malzigen Heidehonigen aus anderen Regionen.

Eingeführte Importhonige hingegen sind oft gemischt um einen gleichbleibenden Geschmack zu gewährleisten; heimischer Honig variiert jedoch je nach Region und Jahrgang – ein Geschenk der Natur selbst!

Zudem leisten deutsche Imkerinnen und Imker durch ihre Bienen einen wertvollen Beitrag zur Bestäubung vieler Kulturpflanzen – ein wichtiger Faktor für Ernährungssicherheit hierzulande! Diese Leistung lässt sich nicht importieren; deshalb ist Unterstützung lokaler Bienenzucht entscheidend für unsere Gesellschaft insgesamt!

Pressekontakt:

Deutscher Imkerbund e.V.
Villiper Hauptstraße 3
53343 Wachtberg
Sebastian Spiewok
presse@imkerbund.de
Tel. 0151 16 03 54&nbsp ;77

Tags: BundesratGovernanceHandelHonigHonigverordnungLebensmittelMischhonigPolitikVerbändeVerbraucherWirtschaft
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