Medienberichten zufolge wurde die Frist für den Betrieb des LNG-Terminals Rügen ohne Landstromversorgung bis Ende 2025 verlängert. Ursprünglich war die Betreiberfirma Deutsche Regas verpflichtet, bis zum 31. Juli Nachweise über Luft- und Lärmemissionen vorzulegen. Ob diese Anforderungen erfüllt wurden und mit welchem Ergebnis, bleibt jedoch unklar. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Genehmigungsverfahren als mangelhaft transparent und fordert von den zuständigen Behörden die sofortige Veröffentlichung aller relevanten Daten.
Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich dazu:
„Das Wohl der Anwohner auf Rügen wird offenbar zugunsten fossiler Interessen eines Unternehmens aufs Spiel gesetzt. Die Betreiberfirma hatte mehr als ein halbes Jahr Zeit, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Offensichtlich ist dies bislang nicht ausreichend geschehen. Dennoch wurde der Weiterbetrieb des LNG-Terminals heimlich um weitere fünf Monate verlängert. Die Behörde muss sicherstellen, dass die Auswirkungen dieser Industrieanlage auf Mensch und Umwelt gründlich geprüft werden – unabhängig davon, ob es den fossilen Unternehmen gefällt oder nicht. Wir ziehen rechtliche Schritte in Betracht und fordern einen Stopp des Betriebs des Terminals bis alle notwendigen Emissionsdaten veröffentlicht sind.„
Hintergrundinformationen:
Da das schwimmende LNG-Terminal vor Rügen keine Landstromversorgung hat, muss es mit Generatoren betrieben werden, die Diesel oder Gas verbrennen. Der Nachweis über entstehende Luftschadstoffe sowie Lärmbelastungen ist Voraussetzung für eine weitere Betriebsgenehmigung gewesen; dies war von der Deutschen Regas ursprünglich bis zum 31. Juli 2025 gefordert worden – teilweise sogar schon bis Ende März dieses Jahres. Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) hat bisher keine relevanten Unterlagen an die DUH herausgegeben und auch nicht bestätigt, ob diese Dokumente überhaupt vorliegen.
Am 7. August 2025 erklärte das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern gegenüber einer Berliner Zeitung, dass eine Herausgabe der Emissionsdaten gegen Geschäftsgeheimnisse verstoßen würde. Laut dem Umweltinformationsgesetz sind Informationen über Emissionen jedoch ausdrücklich von diesem Geheimhaltungsanspruch ausgenommen; zudem sieht die DUH ein überwiegendes öffentliches Interesse an deren Bekanntgabe gegeben.
Der Betrieb des LNG-Terminals in Mukran wurde im April 2024 nur unter dem Vorbehalt genehmigt, dass ab dem Jahr 2025 eine Landstromversorgung durch eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erfolgt.
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