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Gesetzesänderung zur Krankenhausreform: AOK verlangt Verbesserungen bei Vorhaltefinanzierung und Pflegebudget im Kabinett diskutiert

by AOK-Bundesverband
September 9, 2025
in Politik
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Am morgigen Tag wird im Bundeskabinett das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. Dr. Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußert scharfe Kritik an der Streichung von Qualitätsstandards für Kliniken und fordert unter anderem Verbesserungen in den Bereichen Vorhaltefinanzierung und Pflegebudget:

„Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Krankenhaus sind im letzten Jahr um nahezu 9 Prozent gestiegen, was mehr als 8 Milliarden Euro entspricht – und dieser Trend zu steigenden Kosten setzt sich auch im ersten Halbjahr 2025 fort. Darüber hinaus sollen zusätzlich 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Form von Rechnungsaufschlägen an die Krankenhäuser fließen. Diese Mittel werden allen Kliniken bereitgestellt, unabhängig davon, ob sie zukunftsfähig sind oder gute Behandlungsergebnisse erzielen können oder nicht. Anstatt die Zielgenauigkeit bei der Verwendung dieser Mittel zu erhöhen, wird das Geld weiterhin nach dem Gießkannenprinzip verteilt.

Anstatt immer mehr Geld in veraltete Krankenhausstrukturen zu investieren, sollte die Politik sich besser auf eine qualitätsorientierte Zentralisierung von Behandlungen konzentrieren. Doch stattdessen geschieht genau das Gegenteil: Das KHAG hebt viele sinnvolle Qualitätsvorgaben für Kliniken auf, die mit der Reform eingeführt werden sollten.

Dies betrifft insbesondere die verbindlichen Vorgaben zur Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten, die bei bestimmten Eingriffen und Behandlungen vorgehalten werden müssen. Auch die Abschaffung bundesweit geltender Erreichbarkeitsvorgaben ist problematisch. Nach den neuen Regelungen können Länder unter Verweis auf mögliche Gefahren für eine flächendeckende Versorgung praktisch jede Klinik weiter betreiben lassen – selbst wenn diese nicht über das notwendige Personal oder angemessene technische Ausstattung verfügt. Solche Ausnahmeregelungen gefährden die Patientensicherheit und sind daher untragbar.

Zudem wurden mit dem KHAG wichtige Themen nicht angepackt; besonders hervorzuheben ist hier die Einführung einer bedarfsorientierten sowie fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung basierend auf Planfallzahlen – darauf warten wir weiterhin.

Sollten nun – wie geplant – während eines Übergangszeitraums Zugeständnisse an Bundesländer hinsichtlich einheitlicher Qualitäts- und Strukturvorgaben gemacht werden, muss gleichzeitig mehr Verbindlichkeit beim mittelfristigen Umbau des Gesundheitssystems geschaffen werden. Um das zentrale Ziel der Reform nicht aus den Augen zu verlieren, muss ein klarer gesetzlicher Zeitrahmen für eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung festgelegt werden. Dies könnte erreicht werden durch einen Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlichen Instruments zur Bedarfsbemessung sowie durch zwingende Vorgaben zur Umsetzung dieser Planung innerhalb eines definierten Zeitraums von beispielsweise fünf Jahren.

Darüber hinaus besteht dringender Handlungsbedarf bezüglich des Pflegebudgets aus dem Jahr 2020: Zwar hat es zum Aufbau zusätzlichen Personals in den Kliniken geführt; jedoch auch zu enormen Mehrkosten für Beitragszahler sowie falschen Anreizen für Krankenhäuser. Tätigkeiten aus bereits DRG-finanzierten Bereichen wurden herausgenommen und ins Pflegebudget verschoben; um solche Fehlanreize künftig zu vermeiden benötigen wir eine klare Definition seitens des Gesetzgebers darüber was genau unter „Pflege am Bett“ verstanden wird. Mit dieser Sofortmaßnahme soll eindeutig geregelt sein: pflegeferne Tätigkeiten dürfen nicht hochqualifizierten Pflegekräften übertragen werden dürfen! Zudem fordern wir eine effektive Begrenzung der Anzahl an Pflegekräften deren Finanzierung über das Pflegebudget erfolgt.”

Zur Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/

Pressekontakt:

Ihren Ansprechpartner in unserer Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Tags: GesetzeGesundheit / MedizinGesundheitspolitikKHAGKrankenhausKrankenhausreformKrankenhausreformanpassungsgesetzKrankenversicherungPolitikVerbände
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