Das heute präsentierte Rettungsdienstgesetz für Berlin stellt eine Zusammenfassung von bereits eingeleiteten Maßnahmen dar.
„Dennoch gibt es einige positive Aspekte, die hervorgehoben werden sollten. Dazu gehören unter anderem die differenzierten Regelungen für arztbegleitete Transporte, die Einführung neuer Rettungsdienstkategorien im Frühjahr 2025, eine Innovationsklausel sowie die Möglichkeit für das Rettungsdienstpersonal, Patienten an andere Versorgungseinrichtungen zu verweisen, wenn vor Ort festgestellt wird, dass kein Notfalleinsatz erforderlich ist“, erklärt Manuel Barth, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft Berlin-Brandenburg.
Wie man jedoch zu dem Schluss kommt, dass dies einen „großen Fortschritt“ oder den „Durchbruch“ darstellt, bleibt ein Rätsel für diejenigen mit dieser Ansicht.
Barth ergänzt: „Von Anfang an hatte die aus unserer Sicht dringend benötigte Einheitspreisregelung keine Chance auf Umsetzung. Diese hätte tatsächlich einen Wendepunkt darstellen können. Wir sind überrascht über die Erklärung zum finanziellen Ausgleich für ehrenamtliche Kräfte in Großschadenslagen. Es ist erstaunlich zu sehen, dass die Berliner Feuerwehr als Kostenträger aufgeführt wird – und das trotz reduzierter Haushaltsmittel. Das immer wieder umstrittene Thema STEMO wird wohl weiterhin strittig bleiben. Auch warum der Gesetzgeber entscheiden möchte, wann ein Schlaganfall am besten behandelt werden kann und warum er annimmt, dass Feuerwehrleute Einsätze direkt an Krankentransporte weitergeben können – all dies überrascht uns ebenfalls. Obwohl möglicherweise erste Schritte in diese Richtung unternommen wurden, bleibt das Gesetz vage mit Formulierungen wie ‚können‘, ’sollen‘ und ‚wollen‘. Kurz gesagt: Die Umsetzung ist noch weit entfernt.“
Die Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörde – der Innenverwaltung – sollte unserer Meinung nach darin bestehen alternative Versorgungseinrichtungen zu akquirieren.
<p„Dazu zählen unter anderem Akutpflegedienste sowie psychosoziale Dienste. Bei Letzteren scheint eine Einigung zwischen den Bezirken unmöglich zu sein. Die Wahrheit ist jedoch: Dies hätte längst geschehen können – auch unter den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen“, so Barth weiter.
Kurz gesagt: Das Gesetz bietet keine wirkliche Verbesserung; ohne echte Fortschritte im System bleibt es bei Erkenntnissen ohne praktische Auswirkungen und bedeutet nicht mehr als lediglich kassenärztliche Dienste oder einen Rettungswagen anzubieten.
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