Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat vor dem Berliner Landgericht einen bedeutenden Sieg errungen. Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung der Bundesgeschäftsstelle durch den Vermieter ungültig und unbegründet ist. Die Gegenseite wurde verpflichtet, alle Verfahrenskosten zu übernehmen. Der Versuch, die Partei durch politische Manöver und medialen Druck aus ihren Räumlichkeiten zu vertreiben, ist somit gescheitert.
Das Berliner Landgericht stellte klar, dass die vom Vermieter angeführte Wahlfeier im Jahr 2023 keinen ausreichenden Grund für eine sofortige fristlose Kündigung darstellt. Der aggressive Versuch, die AfD zum Auszug aus ihrer Bundesgeschäftsstelle zu zwingen, war erfolglos.
Die Alternative für Deutschland kann ihre Tätigkeit in der bisherigen Bundesgeschäftsstelle ohne Räumungsandrohung bis Herbst 2026 fortsetzen oder früher umziehen. Die vom Gericht festgelegten Termine (30. September, 30. November und 31. Dezember 2026) entsprechen den bereits im Mietvertrag vorgesehenen Fristen eines Sonderkündigungsrechts und wurden von der AfD anerkannt. Die Partei muss daher nicht vorzeitig ausziehen.
„Ein großartiger Tag für meine Partei! Ich bin sehr zufrieden,“ kommentierte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter der AfD sowie Vertreter in diesem Verfahren. „Dieses Urteil bestätigt: Politische Gegner schießen ins Leere. Wir lassen uns nicht durch juristische Schikanen einschüchtern und setzen unsere Arbeit für das Wohl der Bürger unvermindert fort.“
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