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Flightright mahnt zu Beginn der Trilogverhandlungen vor potenziellen Rückschritten bei den Rechten von EU-Fluggästen

by flightright
Oktober 15, 2025
in Politik
0

Nach über einem Jahrzehnt politischer Ungewissheit erreicht die Reform der EU-Fluggastrechte in diesem Jahr einen entscheidenden Punkt. Nachdem der Rat die Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung im ersten Halbjahr zügig vorangetrieben hat, beginnen am 15. Oktober 2025 in Brüssel die ersten direkten Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission: ein entscheidender Moment für den zukünftigen Verbraucherschutz im europäischen Luftverkehr.

Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob Reisende künftig besser oder schlechter gestellt werden. Während der EU-Rat auf weitreichende Erleichterungen für Fluggesellschaften setzt, strebt das Europäische Parlament an, die Rechte der Passagiere zu erweitern und zu modernisieren. Flightright appelliert dringend an die Abgeordneten, bei den bevorstehenden Trilogverhandlungen eine klare Haltung einzunehmen und entschlossen für die Rechte der Reisenden einzutreten. Derzeit vertreten Rat und Parlament grundlegend unterschiedliche Ansichten zum künftigen Verbraucherschutz in Europa: Das Parlament stellt sich primär auf Seite der Verbraucher:innen, während dem Rat eher wirtschaftliche Interessen von Airline-Lobbys wichtig erscheinen.

Der Rat: Mehr Freiraum für Airlines, weniger Rechte für Reisende

Der vom Rat im Juni verabschiedete Vorschlag sieht eine deutliche Anhebung der Entschädigungsschwellen vor:

  • Kurz- und Mittelstrecken: Entschädigung erst ab 4 Stunden Verspätu&#110g
  • Langstrecken: Entschädigung erst ab sechs Stunden

Auch soll die H&oumlhe der Ausgleichszahlungen reduziert werden – von aktuell 2&nbs;p250 EUR auf &nbs;p300 Euro für Kurz- und Mittelstrecken (aktuell &nbs;p400 EUR) sowie &nbs;p500 Euro für Langstrecken (derzeit 600EUR).

Einen automatischen Inflationsausgleich lehnt de rRat ab ; vorgesehen ist lediglich eine Überprüfung durch di eKommission , ohne verbindlichen Anpassungsmechanismus .

Besonders kritisch werten Verbraucherschützer di egeplante Ausweitung de r“außergewöhnlichen Umstände“. Die vom Ratgeplante schwer verständlich Liste würde es Airlines erlauben nahezu jedes Problem –von Crew-Krankheit bis technischen Defekten–als sicherheitsrelevant un ddamit entschädigungsfrei zu deklarieren.

Weitere Schwächungen i mRatsentwurf:

  • Selbstbuchung bei Umbuchungen : erst nach drei Stunden Kosten au sdem Vierfachendes Ticketpreises begrenzt
  • Handgepäck : </ b keine verbindliche Regelung nur Transparenzpflichten · Namenskorrekturen : nur gegen Gebühr möglich
  • < b Übertragbarkeit de rBuchung :</ b nicht vorgesehen Rückflug bei "No-Show": Airlines dürfen Gebühren verlangenÜbernachtungskosten :
    auf drei Nächte begrenz tInsolvenzabsicherung : keine verpflichtenden Regelunge nSitzverteilung Familien ode rMenschen mi tBehinderung nu r“nach Verfügbarkeit“ zusammen

    & #68;a sParlament Klare Regeln automatische Anpassun gmehr Verantwortung fü rAirlinesDas Europäische Parliament verfolgt einen deutlich verbraucherfreundlicher Ansatz . Es will a nder aktuellen Entschädigungsgrenze vo ndrei Stunden Verspätun gfesthalten -einheitlich fü rall Strecken . Di ehöhe de Zahlunge nsoll fair un dtransparent bleibe nun dsich fü rd ieKurzstrec ke sog ar erhöhen :
    Kurzstrec ke:
    €3 00
    bisher €2 50Mittelstrec ke:
    €4 00Langstrec ke:
    €6
    o oDarüber hinaus sol ldi eEntschä digu ngssumme automatisch alle dre iJahre a ndi eInflation angepasst werde nAu chbei den außergewöhnlic henUmständen setz td asParliament au fKlarheit Dielist esol labschließend un dleic htverständlich sei nnur Ereignisse außerhalb dereinfluss-und Risikosphäre einerAirline etwa extreme Wetterlagen politische Instabilität ode rsicherheitsrisiken sollen airlines vo nde Zahlungspflicht entbind enWe iter geplante Verbesserunge nsel bstbuchu ngvo nalternativflügen nac hdrei Stunde nmöglich kein estarre Preisobergrenze Handgepäc kEin epersönl icheTasche bi s1 cmGurtmaß kg mus simTicketpreis enthalten sein Namen skorrekture nbis h48 Stundenvorabflu gkostenlos Ü bertragbarkeit kostenfreie ticketübertragung be ikrankhei todessfall Familie Rückflug no show ohnezusatzkosten Insolvenzabsicherung air linesmüssen repatriierungspläne vorlegen ticketrückzahlungen garantieren Anwendbarkeit gil tfür alle flüge von na cheuropa unabhängig airline übernachtungkoste namstranden Flughafen bis fün fnächt esitzverte il ungfamilien menschen behinderu ngmüssenzusammen sitze Check-i namFlughafenohne Aufpreis Anspruchsdurchsetzung airlines müssen vorausgefüllte standardformulare binnen bereitstellen klarer kurs gegen abschwächung fluggastrecht flightright fordert parliament schutz reisendefront verhärtet wärend rat airlines mehr flexibilität gewähren möchte drängt verlässliche mindeststandards reisend enach schlagzeilen veggie wurst zeigt europäische parliament echter verbraucherschutz bedeutet klare regeln verlässliche entschädigungen transparenz gegenüber reisendenturbulenten zeiten wenigstens urlaub entspannt bleibt sagt oskar felice chief legal officer verbraucherportal flightright begrüßt ausdrücklich verbraucherfreundlichen positioneneuropäischen parlaments insbesondere stundenversptungsgrenze rote linie deklariert jetzt kommt darauf anstehnden verhandlungen anderen punkten alles passagiere geben lässt sicherstellen europa künftig starken verlässlichenverbraucherschutz luftverkehr steht sollten rat parliament jahresende kompromiss einigen schlichtungausschuss angerufen verlängerungsverhandlungen ende januar möglich nach jahrzehnt zäher diskussion reformfluggastrechte damit entscheidender phase europa frage stärkt rechte reisenden interessena irlines überlässt pressekontakt lena knoblauch pres se@fli ghtri gh t.de015254633145

    Tags: EUFluggastrechteFluggesellschaftenLuftverkehrPolitikRechtTourismus / UrlaubVerbraucher
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