Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Arbeitnehmer, die ihre Stelle verloren haben, bei der beruflichen Neuorientierung, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Je früher sich Betroffene mit ihrer zuständigen Agentur in Verbindung setzen, desto effektiver kann diese Unterstützung sein. Eine rechtzeitige Meldung als arbeitssuchend hilft zudem dabei, finanzielle Einbußen zu verhindern.
Wenn ein Arbeitsverhältnis oder eine außerbetriebliche Ausbildung endet, ist es entscheidend, sich schnell arbeitsuchend zu melden. Um Sperrzeiten zu umgehen, sollte die Meldung spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen oder im Falle einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden bei der Agentur für Arbeit eingehen. Die Anmeldung kann online, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden.
Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Meldung zur Arbeitsuche verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von einer Woche.
Im Jahr 2024 wurden im Bereich der Arbeitslosenversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit etwa 813.500 Sperrzeiten ausgesprochen. Davon entfielen rund 41,3 Prozent – also etwa 335.800 – auf verspätete Meldungen zur Arbeitsuche; dies führte dazu, dass viele Betroffene einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl dieser Sperrzeiten aufgrund verspäteter Anmeldungen um 6,1 Prozent beziehungsweise rund 19.200 Fälle.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind online verfügbar unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.
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