Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlangt Einsicht in den Vertrag zwischen dem Bundesland Baden-Württemberg und dem Chemiekonzern Solvay, der aufgrund stark erhöhter Emissionen des Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) geschlossen wurde. Die Organisation für Umwelt- und Verbraucherschutz hat hierfür einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt. Medienberichten zufolge wurde eine Testphase vereinbart.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußert sich dazu folgendermaßen:
„Es ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass das Umweltministerium lediglich einen relativen Grenzwert von 3 mg pro Kubikmeter Abluft festgelegt hat, anstatt eines absoluten Summenwertes wie bei CO2-Emissionen pro Anlage und Jahr üblich. Da SF6 als Klimagas nicht toxisch ist, sind Konzentrationsangaben wenig aussagekräftig. Der Konzern Solvay könnte durch Erhöhung des Luftvolumens sogar legal mehr SF6 ausstoßen. Die Messungen der Frankfurter Wissenschaftler zeigten die tatsächlich emittierten Gesamtmengen auf – genau diese Forderung soll nun jedoch nicht gerichtlich verbindlich durchgesetzt werden, sondern lediglich per Vereinbarung zwischen Land und Unternehmen erfolgen. Dabei erhält Solvay bis zu fünf Monate Zeit zur Umsetzung. Wir fordern das zuständige Umweltministerium dringend auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung dieses extrem klimaschädlichen Gases zu stoppen.“
Hintergrundinformationen:
Am 3. November 2025 erließ Baden-Württemberg einen Bescheid mit einem Grenzwert von 3 mg/m³ für SF6-Emissionen; dagegen legte das Unternehmen Klage ein. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gestattete der DUH als Beteiligte am Verfahren teilzunehmen mit der Begründung, dass sie über fachliche Expertise verfügt, die im Prozess genutzt werden kann. Bereits zuvor beantragte die DUH Akteneinsicht in den Schriftverkehr zwischen Land und Firma sowie stellte Strafanzeige gegen die Solvay GmbH.
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