Die im März ins Leben gerufene Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats hat nun ihre ersten Ergebnisse veröffentlicht.
Im Zeitraum von April bis Juni 2025 wurden bei 93 von insgesamt 95 überprüften Mietverträgen unzulässige Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) festgestellt. In 61 dieser Fälle gab es Hinweise auf Mietpreiswucher, was bedeutet, dass die Mieten mindestens 50 Prozent über der OVM lagen. Diese Informationen wurden auf Anfrage von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen an die Redaktion von rbb24 Recherche weitergegeben.
In einem besonders auffälligen Fall wurde eine Erhöhung um satte 150 Prozent festgestellt. Laut Angaben der Senatsverwaltung handelt es sich hierbei um den höchsten dokumentierten Wert. Dieser Fall stammt aus dem Jahr 2019, in dem ein Vermieter statt der zulässigen Kaltmiete von 8 Euro unglaubliche 19 Euro verlangte. Dies stellt einen klaren Fall von Mietwucher dar, was für den Vermieter ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann, da diese Praxis als Straftat gilt und mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug bestraft werden kann.
Gemäß dem Gesetz zur Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietungen in Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 erbaut wurden, um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Für Modernisierungen sowie Neubauten und temporäres Wohnen findet das Gesetz jedoch keine Anwendung.
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