Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend eingeführt. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betont:
„Die ePA bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Sicherheit der Patienten zu erhöhen und die Qualität der medizinischen Versorgung weiter zu steigern. Ihr voller Nutzen entfaltet sich jedoch nur dann, wenn sie umfassend und aktuell geführt wird. Mit jedem Eintrag steigt ihr Wert: Behandlungen können besser koordiniert werden, Risiken schneller erkannt und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Daher ist es entscheidend, dass alle Ärztinnen und Ärzte die ePA konsequent nutzen und mit wichtigen Informationen füllen – das gilt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern. Dort ist allerdings die Anpassung der komplexen Softwaresysteme weitaus aufwendiger als in den Praxen; viele Kliniken werden daher voraussichtlich nicht rechtzeitig zum Starttermin bereit sein.
Damit die ePA erfolgreich wird, muss sie kontinuierlich verbessert werden. Wir benötigen ein einfaches Meldesystem, über das Ärztinnen und Ärzte direkt aus ihrem Arbeitsalltag Rückmeldungen an Hersteller von Praxis-Management-Systemen sowie Krankenhausinformationssystemen geben können. So kann sich die ePA zu einem lernenden System entwickeln, das sich stetig verbessert und an praktische Bedürfnisse angepasst wird.
Auch Patientinnen und Patienten sollten eng in diesen Entwicklungsprozess eingebunden sein. Viele Mediziner berichten davon, dass ihre Patientinnen kaum über die ePA informiert sind; hinzu kommt ein komplizierter Registrierungsprozess – derzeit hat nur jeder zwanzigste Versicherte Zugriff auf seine eigene Akte. Die Krankenkassen sind daher aufgefordert sicherzustellen dass ihre Versicherten regelmäßig informiert sowie zielgerichtet unterstützt werden.
Eine weitere Herausforderung besteht darin bestimmte Praxisverwaltungssysteme noch nicht zugelassen wurden: Ab Januar 2026 dürfen ausschließlich Systeme genutzt welche kompatibel zur elektronischen Akte sind einige kleinere Anbieter haben dies bislang versäumt nachzuweisen es wäre völlig absurd wenn Mediziner aufgrund technischer Mängel ihrer Softwareanbieter gezwungen wären ihre Tätigkeit einzustellen deshalb brauchen wir Übergangsregelungen um Praxen vor finanziellen Nachteilen zu schützen.“
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