Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage junger Kläger aus formalen Gründen abgelehnt. Diese Klage wurde im Oktober 2022 eingereicht, um eine Klimapolitik zu fördern, die sich an dem 1,5-Grad-Ziel orientiert und auf wissenschaftlich fundierten CO2-Budgets basiert.
In seinem Urteil vom 9. April 2024 stellte der EGMR fest, dass Umweltorganisationen wie die Klimaseniorinnen Schweiz das Recht haben zu klagen, jedoch nicht Einzelpersonen. Diese unerwartete Entscheidung weicht von früheren Urteilen ab und erweitert erheblich die Klagerechte für Umweltverbände in Deutschland. Durch diese rechtlich bindende Entscheidung ist die DUH nun berechtigt, direkt vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Allerdings konnte in dem bereits laufenden Verfahren der Jugendlichen keine Änderung mehr vorgenommen werden, da dies nach den geltenden Gesetzen nicht zulässig war – zum Zeitpunkt der Klageerhebung galt noch das bisherige Recht, welches Verbänden kein Klagerecht einräumte.
Die DUH erwartet zeitnah eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über ihre neue Verfassungsbeschwerde zum Klimaschutzgesetz, die sie am 17. Juli 2024 gemeinsam mit Jugendlichen eingereicht hat und auf welche weitere Umweltverbände gefolgt sind. Vor zwei Wochen forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf, bis Mitte Oktober Stellung zu nehmen. Die DUH hofft durch diese Beschwerde auf gerichtliche Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzgesetzes sowie zusätzliche effektive Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor. Sollte das Bundesverfassungsgericht ihrer Argumentation nicht folgen können sie jederzeit beim EGMR Beschwerde einlegen.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Mit seinem Urteil hat der EGMR klar gemacht, dass Umweltverbände berechtigt sind im Namen ihrer Mitglieder für einen effektiven Klimaschutz sowie zur Einhaltung internationaler und nationaler Vereinbarungen zu klagen. Dies ermöglicht es uns erstmals als Verbraucherschutzverband gegen die Kürzungen des aktuellen Klimaschutzgesetzes vorzugehen – zum Schutz unserer jungen Generationen.“
Die Forderung nach einer Verschärfung Deutschlands Klimaziele gemäß den Vorgaben des 1,5-Grad-Ziels wird mittlerweile auch vom Internationalen Gerichtshof unterstützt. Berechnungen sowohl von der DUH als auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen belegen: Das derzeit gültige nationale Klimaschutzgesetz reicht nicht aus um den deutschen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung unter zwei Grad Celsius sicherzustellen – so wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2021 festgelegt wurde.
Pressekontakt:
Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer
0171 3649170,
resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20,
presse@duh.de