Im Jahr 2017 wurde die Pflegereform grundlegend überarbeitet, indem die bisherigen Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt wurden. Diese Reform zielte darauf ab, nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu unterstützen, sondern auch diejenigen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Die Einführung der fünf Pflegegrade galt als bedeutender Fortschritt in der Pflegeversicherung.
Aktuell diskutiert die Bundesregierung jedoch eine mögliche Abschaffung des Pflegegrades 1. Diese Entscheidung würde einen Rückschritt darstellen und insbesondere Menschen mit Demenz sowie deren pflegende Angehörige stark belasten. Ende 2024 waren etwa 860.000 Personen im Pflegegrad 1 eingestuft, von denen viele an beginnender Demenz leiden.
Personen im Pflegegrad 1 erhalten finanzielle Unterstützung für einfache Sicherheitsmaßnahmen, wohnraumverbessernde Maßnahmen sowie Beratungs- und Schulungsangebote für Angehörige. Zudem steht ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung zu finanzieren.
Astrid Lärm vom Nationalen Demenzstrategie-Büro betont: „Diese Leistungen sind besonders wichtig für Menschen mit Demenz und ihre Familienangehörigen, da eine solche Erkrankung das gesamte Leben beeinflusst.“ Informationen über den Umgang mit der Krankheit sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes tragen entscheidend zur Sicherheit bei. Der Wegfall des Entlastungsbetrages wäre ein erheblicher Einschnitt.
Laut Dr. Ulrike Ehrlich vom Deutschen Zentrum für Altersfragen zeigen Studienergebnisse , dass pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz stärker belastet sind als andere .“
Die Streichung des Pflegegrades 1 hätte schwerwiegende Konsequenzen :-). Viele Betroffene müssten möglicherweise früher stationär untergebracht werden ,, was das Pflegesystem erheblich belasten würde ;. Gleichzeitig steigt das Risiko eines Burnouts bei pflegenden Angehörigen , was langfristig höhere Kosten verursachen könnte .
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