Am 15. September 2025 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Diskussion über die Petition 172858 geführt, die ein Jahr zuvor eingereicht wurde. Diese Petition fordert eine grundlegende Überarbeitung der Tarifstruktur und Vertragspraktiken der GEMA sowie eine verstärkte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt.
„Es ist überwältigend zu sehen, dass unsere Petition von insgesamt 104.093 Menschen unterstützt wird,“ erklärt Miron Jakubczyk, Initiator der Petition und seit drei Jahrzehnten Betreiber einer Tanzschule. „Die erheblichen Erhöhungen bei den GEMA-Gebühren betreffen nicht nur Tanzschulen; wir repräsentieren viele andere Veranstalter und Nutzergruppen.“
In den letzten Jahren hat die GEMA versucht, bestehende Pauschalverträge mit Nutzerverbänden aufzulösen und stattdessen individuelle Verträge über ihr Onlineportal abzuschließen, was für jeden registrierten Nutzer erforderlich ist.
„Das führt nicht nur zu einem enormen bürokratischen Aufwand für jede Tanzschule – da bis zu zehn verschiedene Tarife in Betracht gezogen werden müssen – sondern auch zu einer Gebührensteigerung um das Drei- bis Vierfache,“ ergänzt Dietmar Buermann, Vorsitzender der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung e.V. (DTIV).
Das Hauptziel dieser Petition besteht darin, gesetzliche Rahmenbedingungen so anzupassen:
- dass Tarife nicht mehr einseitig von der GEMA festgelegt werden können und ihre Angemessenheit im Streitfall gerichtlich überprüft wird;
- dass es eine Ex-Ante-Preisfestsetzung gibt – entweder durch eine paritätisch besetzte Tarifkommission nach dem Schweizer Modell oder durch eine starke Aufsichtsbehörde wie in anderen monopolistischen Bereichen;
- dass Pauschalverträge weiterhin bestehen bleiben sollen ohne einseitige Kündigung durch die GEMA zur Sicherstellung von Planungssicherheit für Musiklizenznutzer.
Nur mit einer transparenten und fairen Vertragsgestaltung kann langfristig sichergestellt werden, dass Musiklizenznutzer wirtschaftlich leistungsfähig bleiben können – was wiederum wichtig ist für die angemessene Vergütung von Urhebern. Wenn diejenigen gefährdet sind, welche Musik nutzen um kulturelle Veranstaltungen möglich zu machen dann schadet dies letztendlich auch den Schöpfern selbst am meisten.
Während des öffentlichen Beratungstermins betonte DTIV klar gegenüber dem Gesetzgeber: Es muss dringend ein struktureller Fehler im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) behoben werden damit alle Interessen fair ausgeglichen sind.
Die DTIV appelliert an den Gesetzgeber diese vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen unter Berücksichtigung aller Bedürfnisse sämtlicher Musiklizenznehmer damit auch zukünftig überall dort wo Menschen zusammenkommen gespielt werden kann ohne Einschränkungen!
Weiterführende Informationen:
Videoaufzeichnung zur öffentlichen Anhörung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (ab Minute 1:29)
Petition 172858 „Verwertungsgesellschaften – Reformierung hinsichtlich ihrer Tarifstrukturen & Vertragspraktiken / verbesserte Kontrolle via Deutsches Patent-&-Markenschutzamt“
Bundestag hib: „Petition fordert Reformierung bezüglich GEMAs-Tarifstruktur“
Pressekontakt:Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung e.V.
Gymnicher Hauptstraße 60
50374 Erftstadt
Webseite: www.dtiv-ev.de
Telefonnummer: +49 2235 68 95 18
Miron Daniel Jakubczyk Koordinator betreffend ‚Reformierung hinsichtlich GEMAs‘
E-Mail-Adresse: jakubczyk@dtiv-ev.de
Telefonnummer: +49 & nbsp ;179 & nbsp ;149 & nbsp ;67& nbsp ;97
Dietmar Buermann erster Vorsitzender E-Mail-Adresse : buermann @ dtiv . org Telefonnummer : +49& nbsp ;2452& nbsp ;2& nb sp;;53& nb sp;;64