Die Papierindustrie fordert umfassende Änderungen an der ElektroG-Novelle und begrüßt gleichzeitig das Verkaufsverbot für große Lachgaskartuschen in Deutschland, das durch das NpSG eingeführt wurde. Alexander von Reibnitz, Hauptgeschäftsführer des Verbands, betont: „Die Politik muss effektive Maßnahmen zur Reduzierung der Brandgefahr durch unsachgemäß entsorgte Akkus und Elektrogeräte ergreifen.“
Der Verband der deutschen Papier- und Zellstoffindustrie sieht im geplanten Verkaufsverbot für Lachgaskartuschen einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Gesundheit sowie zur sicheren Verarbeitung von Altpapier. Gleichzeitig wird die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) als unzureichend kritisiert, wobei die Branche klare politische Maßnahmen einfordert.
Unsachgemäß entsorgte Lachgaskartuschen verursachen regelmäßig erhebliche Schäden in Papierfabriken sowie in Sortieranlagen für Altpapier. Der Gesetzesentwurf zum Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), welcher Kartuschen mit einem Füllinhalt von über 8 Gramm effektiv vom Markt nimmt, wird daher als sinnvoller Schritt angesehen. Dies reduziert nicht nur technische Risiken, sondern auch den missbräuchlichen Konsum unter vor allem jungen Nutzern und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Um das Problem vollständig zu adressieren, fordert der Verband ein europaweites Verkaufsverbot sowie ein Pfandsystem für Druckgasbehälter ab einem Inhalt von 200 Millilitern.
Die Bewertung der Novelle des ElektroG fällt jedoch deutlich kritischer aus. Unternehmen aus der deutschen Papierindustrie berichten regelmäßig über Brände und Störungen aufgrund falsch entsorgter Akkus oder Elektrogeräte im Altpapier. Diese Probleme führen während des Transports oder in den Lagerstätten oft zu erheblichen Schäden und stellen eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter dar. Nach Ansicht des Verbands verfehlt die geplante Gesetzesreform wichtige Schritte zur Bekämpfung dieser realen Gefahrenlagen; anstelle klarer Maßnahmen zur Vermeidung falscher Entsorgung konzentriert sich der Entwurf auf eine Optimierung bestehender Rücknahmeprozesse.
„Mit dem weitreichenden Verkaufsverbot von Lachgaskartuschen erkennt die Politik endlich die realen Risiken für Gesundheit und Infrastruktur an – dies ist ein positiver Schritt“, so Alexander von Reibnitz weiter. „Doch es ist ebenso wichtig, dass bei der Entsorgung von Lithiumbatterien sowie Einweg-Elektrogeräten mit derselben Konsequenz gehandelt wird.“ Obwohl es Verbesserungen bei den Rücknahmeprozessen gibt, bleiben falsch entsorgte Geräte im Abfall nach wie vor problematisch.
Daher fordert der Verband die Einführung eines effektiven Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien sowie ein umfassendes Verbot besonders brandgefährlicher Einweg-Elektrogeräte zusammen mit einem herstellerfinanzierten Brandschutzfonds zur Unterstützung betroffener Unternehmen.
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