Die Europäische Union plant, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) heute Abend in ihren grundlegenden Aspekten zu lockern. Ursprünglich sollte lediglich die Liste der „prioritären Schadstoffe“ sowie deren Grenzwerte aktualisiert werden, um den Zustand der Gewässer zu bewerten. Nun wird jedoch an drei Punkten eine Abänderung vorgenommen: Während bisher ein Verbot zur Verschlechterung des Gewässerzustands galt, sollen nun temporäre Verschlechterungen erlaubt sein. Zudem müssen die neuen Grenzwerte erst in vielen Jahren erreicht werden und einige dieser Werte sind viel zu lax.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußert sich dazu:
„Die Wasserrahmenrichtlinie sollte als zentrale europäische Gesetzgebung bereits bis 2015 für sauberes Wasser und gesunde Lebensräume sorgen. Die drohende Verzögerung betrifft besonders problematische Stoffe wie PFAS-Ewigkeitschemikalien und Pestizide. Der vorgeschlagene Grenzwert für PFAS liegt hinter den wissenschaftlichen Empfehlungen zurück und wird hohe Kosten für die Aufbereitung von Trinkwasser verursachen. Zu den PFAS zählt auch Trifluoressigsäure TFA, welche kürzlich von Bundesbehörden als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurde. Dies wäre ein Tiefpunkt in der jahrelangen Verzögerung beim europäischen Wasserschutzgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Abschwächung der WRRL einzusetzen und strenge Grenzwerte durchzusetzen. Der Schutz unserer Gewässer sowie unserer lebenswichtigen Ressource Wasser muss höchste Priorität haben.„
Hintergrundinformationen:
Die WRRL operiert im Rahmen eines sechsjährigen Zyklus, bekannt als Bewirtschaftungszeiträume, innerhalb dessen bestimmte Umsetzungsschritte erfolgen müssen. Dazu gehört auch die Aktualisierung der Liste schädlicher Stoffe.
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