Die Europäische Union plant offenbar, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) heute Abend in ihren grundlegenden Aspekten zu lockern. Ursprünglich sollte lediglich die Liste der „prioritären Schadstoffe“ sowie deren Grenzwerte aktualisiert werden, um den Zustand der Gewässer zu bewerten. Nun wird jedoch an drei Punkten eine Änderung angestrebt: Während bisher ein Verbot für die Verschlechterung des Gewässerzustands galt, sollen nun temporäre Verschlechterungen erlaubt werden. Zudem müssen die neuen Grenzwerte erst in vielen Jahren erreicht werden und einige dieser Werte sind viel zu nachsichtig.
Dazu äußert sich Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Die Wasserrahmenrichtlinie sollte als zentrale europäische Gesetzgebung bereits bis 2015 für sauberes Wasser und gesunde Lebensräume sorgen. Die drohende Verzögerung betrifft besonders problematische Stoffe wie PFAS-Ewigkeitschemikalien und Pestizide. Der geplante Grenzwert für PFAS bleibt hinter den wissenschaftlichen Empfehlungen zurück und wird hohe Kosten für die Aufbereitung von Trinkwasser verursachen. Zu den PFAS zählt auch Trifluoressigsäure TFA, welche kürzlich von Bundesbehörden als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurde. Dies wäre ein weiterer Tiefpunkt in der jahrelangen Verzögerung beim europäischen Wasserschutzgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Abschwächung der WRRL einzusetzen und strenge Grenzwerte durchzusetzen. Der Schutz unserer Gewässer sowie unserer lebenswichtigen Ressource Wasser muss höchste Priorität haben.„
Hintergrund:
Die WRRL arbeitet im Rhythmus von sechs Jahren, sogenannten Bewirtschaftungszeiträumen, während denen bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Dazu gehört auch das Aktualisieren der Stoffliste.
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