Ein bedeutender Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt, um die nationale Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu erzwingen.
Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend: Nach Jahren des Stillstands muss die Bundesregierung endlich ein wirksames Nitrataktionsprogramm entwickeln.
Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH, erklärt: „Wir haben es geschafft, das Versäumnis der Regierung im Gewässerschutz zu stoppen. Der Schutz unserer Gewässer muss Vorrang vor den Interessen der industriellen Landwirtschaft haben!“
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regierung ein umfassendes und effektives Nitrataktionsprogramm aufstellen muss. Dieses Programm soll sicherstellen, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält. Bisher hatte sich die Regierung mit einer bloßen Anpassung der Düngeverordnung begnügt.
Die DUH fordert nun eine zügige Umsetzung des Urteils durch die Bundesregierung. Dies ist dringend erforderlich: An 26 Prozent der Messstellen in Deutschland wird derzeit der EU-Grenzwert für Nitrat überschritten; an 16 Prozent steigen diese Werte sogar weiter an.
Sascha Müller-Kraenner betont weiter: „Heute ist ein entscheidender Tag für den Schutz von Grund- und Trinkwasser. Jahrzehntelang wurde zu viel Nitrat aus Gülle und Dünger toleriert – mit Risiken wie steigenden Trinkwasserpreisen und einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU. Das Urteil zeigt klar auf: Ein Aktionsprogramm darf nicht nur auf dem Papier existieren; es muss auch effektiv sein.“
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz gegen die DUH entschieden aufgrund angeblich fehlender Beteiligung im Vorfeld. Doch das Bundesverwaltungsgericht widerspricht dieser Auffassung deutlich und hebt hervor, dass solche Ausschlüsse unzulässig sind.
Anwältin Caroline Douhaire erläutert: „Deutschland wurde bereits zweimal vom Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung verurteilt – zuletzt im Jahr 2018. Nun stellt auch das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Mängel fest.“ Sie fügt hinzu, dass insbesondere eine Anpassung des Planungsprozesses notwendig sei.
Kontext:
Die EU-Nitratrichtlinie ist zentral für den Schutz unserer Gewässer vor übermäßigem Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen. Sie legt einen maximalen Wert von 50 Milligramm pro Liter Grundwasser fest und verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Erstellung von Aktionsprogrammen zur Einhaltung dieses Grenzwerts an allen Messpunkten alle vier Jahre zu überprüfen oder anzupassen bei Bedarf.
Im April reichte DUH erneut Klage gegen Deutschlands Untätigkeit ein.
Aktuelle Maßnahmen genügen weder wissenschaftlichen Standards noch schützen sie effektiv unser Wasser.
Seit ihrer ersten Klageforderung setzt sich Umweltorganisation fortlaufend dafür ein,
dass attraktive Anreize geschaffen werden
, um ökologischen Landbau sowie Tierzahlreduktion
, Umbau Tierhaltung
, strengere Regeln Kontrollen verlustarme Düngung sauberes Wasser gewährleisten...
- Pressekontakt:
- Sascha Müller-Kraenner Geschäftsführer DUH 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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