Die DUH hat über 1.300 interne Dokumente des Bundeswirtschaftsministeriums aus den Jahren 2022 bis 2024 analysiert.
Eine verfassungswidrige Schwächung des Klimaschutzgesetzes kann unter anderem auf persönliche Eingriffe im Namen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz zurückgeführt werden.
Die Akten belegen, dass das Wirtschaftsministerium frühzeitig vor der Abschaffung von Sektorvorgaben warnte, diese Warnungen jedoch ignoriert wurden.
Im vergangenen Jahr gab es signifikante Schwächungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), die direkt auf eine kurzfristige Intervention von Wolfgang Schmidt, dem damaligen Kanzleramtschef, zurückzuführen sind. Diese Intervention geschah im Auftrag von Altkanzler Olaf Scholz und wurde durch die Analyse der über 1.300 internen Dokumente der DUH offengelegt. Schmidt intervenierte in der Nacht vor einer entscheidenden Abstimmung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes mit dem Ziel, „Olafs Überlegungen zu Papier zu bringen“. In einem zentralen Punkt wurde die Verpflichtung zur Ausrichtung der Klimaschutzprogramme an den Zielen für Treibhausgasneutralität aus dem KSG gestrichen. Dies bedeutet laut aktueller Rechtslage, dass das Klimaschutzprogramm keine Maßnahmen mehr enthalten muss, die zur Erreichung der Treibhausgasneutralität führen könnten. Die DUH betrachtet diese Streichung als verfassungswidrig; auch die damalige Leiterin der Abteilung für Klimaschutz bezeichnete diesen Vorgang als „Katastrophe“, wie aus den internen Unterlagen hervorgeht.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Unsere Analyse zeigt deutlich, dass während der Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz zahlreiche rote Linien überschritten wurden. Es ist empörend zu sehen, wie wiederholt Warnungen von Klimaexperten im Wirtschaftsministerium ignoriert wurden. Letztlich führte eine Intervention höchster Ebene dazu, dass die Klimaschutzprogramme nicht mehr auf das Ziel einer klimaneutralen Zukunft hinarbeiten müssen – ein klarer Verstoß gegen unsere Verfassung. Wir sind überzeugt davon, dass das Bundesverfassungsgericht diese gravierenden Mängel nicht akzeptieren wird und unserer Klage stattgeben wird.“
Die DUH stellt nun eine Übersicht wichtiger Akteninhalte bereit und zeigt damit auf, dass Fachleute im BMWK bereits frühzeitig vor einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes warnten – insbesondere hinsichtlich der Abschaffung sektoraler Emissionsziele. Experten äußerten Bedenken darüber hinausgehend: Wenn Verstöße gegen Sektorzielvorgaben keine Konsequenzen nach sich ziehen würden , würde dies de facto bedeuten ,dass die Verantwortung für Sektoren aufgehoben wäre . Trotz dieser Bedenken wurde diese Abschaffung vollzogen: Im neuen Gesetz haben sektorale Ziele nur noch symbolischen Charakter ohne verbindliche Folgen . Das bedeutet unter anderem ,dass hoch emittierende Bereiche wie Verkehr und Gebäude nicht länger verpflichtet sind , wirksame Maßnahmen umzusetzen . Als während eines Austauschs zwischen dem Grünen Wirtschafts- und FDP-geführten Finanzministerium zumindest angedacht war , bei den Klimaschutzprogrammen auch Jahresemissionsmengen einzubeziehen , wurde diesem Vorhaben ebenfalls durch einen Eingriff seitens des Kanzleramtes Einhalt geboten.
Hintergrund:
Die Dokumente wurden durch einen Antrag gemäß Umweltinformationsgesetz beschafft . Relevante Auszüge mit verfassungsrechtlichem Bezug hat die DUH in einem ergänzenden Schriftsatz ihrer Klage gegen das Klimagesetz an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet . Bereits im Juli 2024 reichte die DUH zusammen mit elf jungen Menschen eine Klage gegen dieses entkernte Gesetz ein . Die ausgewerteten Unterlagen untermauern zentrale Kritikpunkte an diesem Gesetzesentwurf seitens der DUH erheblich . Besonders bemerkenswert ist dies angesichts eines wegweisenden Gutachtens vom Internationalen Gerichtshof (IGH) aus Juli 2025 : Der IGH erklärte darin ein gesundes Umfeld zum Menschenrecht sowie ambitionierten Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht jedes Staates gegenüber zukünftigen Generationen
Link:
Einen Überblick über wesentliche Ergebnisse sowie den Schriftsatz ans BVerfG finden Sie hier: https://l.duh.de/p250825a
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