Bis zum morgigen Abend sind die Bundesministerien gesetzlich verpflichtet, Vorschläge für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung einzureichen. Dieses Programm muss sicherstellen, dass die Klimaziele bis 2030 und 2040 erreicht werden. Bereits das bestehende Klimaschutzprogramm wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Jahr 2024 als unzureichend bewertet und muss überarbeitet werden, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage eingereicht hatte. Um die laut Projektionsbericht bestehende Lücke von mehr als 500 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2040 zu schließen, fordert die DUH unter anderem ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, eine Begrenzung auf Landstraßen bei 80 km/h sowie innerorts bei 30 km/h. Zudem wird eine umfassende Sanierungsoffensive gefordert sowie die verbindliche Wiedervernässung von jährlich mindestens 50.000 Hektar Moorflächen, eine klimaschonende Nutzung der Wälder und mehr Bäume und Sträucher auf landwirtschaftlichen Flächen.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Allein im Verkehrssektor werden bis zum Jahr 2040 übermäßig viele Emissionen freigesetzt – mehr als insgesamt 300 Millionen Tonnen CO2 zu viel. Verkehrsminister Patrick Schnieder ist gesetzlich verpflichtet, diese Diskrepanz zu beheben und wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz vorzulegen. Dazu zählen ein Tempolimit sowie das Abschaffen umweltschädlicher Subventionen und der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotorzeitalter. Dass sich in dieser Situation die Bundesregierung mit der Autoindustrie arrangiert hat und sogar erwägt hat auf EU-Ebene den Ausstieg aus dem Verbrenner abzuschwächen ist absurd! Sollte kein ausreichendes Programm vorgelegt werden können wir durch unsere laufenden Klagen beim Bundesverwaltungsgericht Druck machen.“
Sascha Müller-Kraenner fügt hinzu: „Im Jahr haben wir bereits ein rechtskräftiges Urteil erwirkt welches stärkeren Schutz für Sektoren wie Landnutzung oder Forstwirtschaft verlangt; natürliche Senken müssen genutzt werden um unvermeidbare Restemissionen abzufangen während gleichzeitig Mehrwert geschaffen wird hinsichtlich Anpassungsmaßnahmen an klimatische Veränderungen oder Artenschutzbelange! Ein langfristiger Transformationspfad muss aufgezeigt sein damit Planungssicherheit besteht – dies umfasst nicht nur Förderungen zur Bewirtschaftungsumstellung sondern auch bindende Vorgaben bezüglich des Schutzes beim Management diverser Ökosysteme wie Waldgebiete Moore Auen!“
Barbara Metz äußert sich ebenfalls kritisch gegenüber aktuellen Entwicklungen: „Der Gebäudesektor bleibt seit Jahren problematisch was den Klimaschutz betrifft; Bauministerin Hubertz verschärft dies noch durch ihren ‚Bau-Turbo‘. Neubauten ohne ausreichender Umweltverträglichkeitsprüfung weiter anzukurbeln verfehlt schlichtweg Bedürfnisse vieler Menschen hierzulande denn es entstehen weder bezahlbare noch klimafreundliche Gebäude/Wohnungen daraus! Stattdessen sollte Fokus darauf liegen Bestandsbauten umzurüsten statt neue Projekte anzustoßen – benötigt wird eher sowas wie einen ‚Umbau-Turbo‘. Dringend notwendig wäre zudem Offensive zur energetischen Sanierung schlecht isolierter Gebäude – sämtliche Vorschläge seitens Ministerien überprüfen wir genauestens gegebenfalls auch rechtlich falls nötig um sicherzustellen dass Jahreszielvorgaben eingehalten bleiben!“
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete nach einer Klage seitens DUH dazu Verbesserungen am bestehenden Programm vorzunehmen wobei gegen Teile des Urteils Revision eingelegt wurde betreffend Energiewirtschaft Industrie Abfallverkehr etc.; lediglich Urteil innerhalb Bereich Landwirtschaft blieb unangetastet bestehen – Verhandlungstermin hierfür erwartet man nunmehr irgendwann während Jahresfrist .
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