Die CSU-Landtagsfraktion plant, die Nutzung von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzern im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) gleichzustellen mit dem traditionellen Tabakrauchen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren – insbesondere für Kinder und Jugendliche – umfassend zu verbessern. Seit 2008 verbietet das GSG in Bayern das Rauchen von Tabak in öffentlichen Gebäuden sowie Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, kulturellen und Freizeitstätten, Sportanlagen, Gaststätten und an Flughäfen sowie auf dem gesamten Gelände von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Bisher galt dieses Verbot jedoch nicht für E-Zigaretten, E-Shishas oder Tabakerhitzer; im Gegensatz dazu wird das Verdampfen von Cannabisprodukten bereits wie das Rauchen von Zigaretten behandelt.
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion Klaus Holetschek äußerte sich dazu: „Gesundheitsschutz muss lückenlos sein. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind kein harmloses Lifestyle-Produkt; sie können der Einstieg in eine Nikotinabhängigkeit sein und setzen gesundheitsschädliche Substanzen frei – auch für Unbeteiligte. Daher fordern wir eine Gleichstellung mit herkömmlichen Zigaretten unter denselben Regelungen. Unser Hauptanliegen ist es, ein starkes Signal zum Schutz der Gesundheit unserer Kinder zu senden. Denn die Gesundheit unserer Jüngsten hat oberste Priorität. Wo immer wir Risiken erkennen, handeln wir – entschlossen, angemessen und stets mit Blick auf den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft.“
Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion betont: „Aerosole aus E-Zigaretten enthalten schädliche Stoffe wie entzündungsfördernde oder sogar krebserregende Substanzen. Diese gefährden nicht nur die Nutzer selbst sondern auch Menschen in ihrer Umgebung erheblich. Unser Ziel ist es vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen – denn Vapes sind häufig ein erster Schritt zum Rauchen sowie zur Nikotinabhängigkeit insgesamt. Wir setzen uns aktiv dafür ein Prävention zu betreiben um Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen.“
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