Die geplanten Maßnahmen zur Abschaffung des Bürgergelds, einschließlich Sanktionen und Kürzungen für Empfänger der Grundsicherung, sind verfassungsgemäß. Tatsächlich könnten die Einschränkungen sogar umfassender ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Dies geht aus einem verfassungsrechtlichen Gutachten hervor, das vom ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.
Leistungskürzung im Einklang mit dem BVerfG
Laut Schlegel widerspricht die vollständige Kürzung von Leistungen bei mangelnder Mitwirkung nicht den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Wer sich weigert mitzuwirken, zeigt damit, dass keine echte Bedürftigkeit vorliegt – und hat folglich keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Zentraler Punkt der Studie ist die Frage nach dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Ausformung der Grundsicherung. Schlegel hebt hervor, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber weitreichende Freiheiten einräumt – insbesondere in Bezug auf Wohnkosten und Mitwirkungspflichten. Wichtig sei es für den Staat zu unterscheiden zwischen jenen, die nicht können und jenen, die nicht wollen.
Bessere Werkzeuge für Jobcenter
Die Studie empfiehlt eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Instrumente für Jobcenter: Dazu zählen klar definierte Verhaltensrichtlinien sowie objektive Kriterien zur Bewertung fehlender Mitwirkungsbereitschaft; zudem soll es möglich sein, Leistungen bei offensichtlicher Arbeitsverweigerung vollständig zu verweigern. Gleichzeitig betont Schlegel die Notwendigkeit von Härtefallregelungen, um Familien und Kinder zu schützen.
Schwerpunkt Eigenverantwortung
Einer weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Eigenverantwortung: Die Grundsicherung sollte kein dauerhaftes Leben ohne Arbeit finanzieren sondern Anreize schaffen zur eigenen Existenzsicherung beizutragen. Dazu gehören Vorschläge wie Pauschalen für Unterkunftskosten sowie strengere Anforderungen an eigene Bemühungen; ebenso eine klarere Kommunikation über Rechte und Pflichten gegenüber Leistungsbeziehenden.
Alsleben: Koalition handelt rechtmäßig – Spielraum vorhanden
INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben begrüßt das Ergebnis des Gutachtens: „Die Möglichkeit einer vollständigen Leistungskürzung ist nicht nur eine Frage sparsamer Haushaltsführung sondern auch Gerechtigkeit.“ Wer Sozialleistungen beansprucht ohne aktiv daran mitzuwirken wieder Arbeit aufzunehmen verliert seinen Anspruch auf Hilfe.“ Immer wieder wird bezweifelt ob komplette Leistungskürzungen aufgrund fehlender Kooperation verfassungsgemäß seien“, so Alsleben,“mit diesem Gutachten steht fest dass sowohl Koalition rechtmäßig gehandelt hat als auch weiter gehen könnte bzw sollte.“
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