Die geplanten Sanktionen und Kürzungen für Empfänger der Grundsicherung nach der Abschaffung des Bürgergelds sind verfassungsgemäß. Tatsächlich könnten die Einschränkungen sogar weiter gehen als bisher vorgesehen. Dies geht aus einem verfassungsrechtlichen Gutachten hervor, das von Prof. Dr. Rainer Schlegel, dem ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.
Kürzung von Leistungen im Einklang mit BVerfG
Schlegel betont, dass die vollständige Streichung von Leistungen bei fehlender Mitwirkung nicht gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt. Wer sich weigert mitzuwirken, zeigt damit an, dass keine echte Bedürftigkeit vorliegt – und hat daher keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Zentral in der Studie ist die Frage nach den Grenzen des Gesetzgebers bei der Gestaltung der Grundsicherung. Schlegel hebt hervor, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen großen Spielraum lässt – insbesondere in Bezug auf Wohnkosten und Mitwirkungspflichten. Entscheidend sei es für den Staat zu unterscheiden zwischen jenen Personen, die nicht können und jenen, die nicht wollen.
Bessere Werkzeuge für Jobcenter
Die Studie schlägt konkrete Maßnahmen vor: Dazu zählen klar definierte Verhaltensregeln sowie objektive Kriterien zur Beurteilung fehlender Mitwirkungsbereitschaft und Möglichkeiten zur vollständigen Leistungsverweigerung bei erkennbarer Arbeitsverweigerung. Gleichzeitig unterstreicht Schlegel die Notwendigkeit von Härtefallregelungen, um Familien und Kinder zu schützen.
Schwerpunkt auf Eigenverantwortung
Ein weiterer Fokus liegt auf mehr Eigenverantwortlichkeit: Die Grundsicherung soll kein dauerhaftes Leben ohne Arbeit finanzieren; vielmehr soll sie Anreize schaffen zur eigenen Existenzsicherung beitragen zu können. Vorschläge umfassen Pauschalen für Unterkunftskosten sowie strengere Anforderungen an Eigenbemühungen verbunden mit einer klareren Kommunikation über Rechte sowie Pflichten gegenüber Leistungsbeziehenden.
Alsleben: Koalition handelt verfassungskonform b > p >
Thorsten Alsleben , Geschäftsführer INSM , begrüßt diese Ergebnisse : “ Die Möglichkeit einer kompletten Mittelstreichung betrifft sowohl Haushaltsdisziplin als auch Gerechtigkeitsfragen . Wer Sozialleistungen bezieht ohne Bemühungen zurückzukehren ins Berufsleben verliert seinen Anspruch . Es wird oft bezweifelt ob solche Maßnahmen rechtlich zulässig seien „, sagt Alsleben ,“ aber dank dieses Gutachtens wissen wir jetzt sicher ,dass unsere Koalition innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen agiert hat –und möglicherweise noch weitergehen sollte.“ p >
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