Heute plant der Senat von Berlin, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf bis zu 25 Hauptverkehrsstraßen abzuschaffen. Diese Maßnahmen, die sich positiv auf die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Luftqualität auswirken sollten, wurden durch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Jahr 2018 vor Gericht erzwungen und stehen nun zur Diskussion. Die DUH hat angekündigt, gegen jede einzelne Entscheidung rechtliche Schritte zu prüfen. Die Abschaffung dieser Regelung ist weder notwendig noch sinnvoll: Die Luftqualität in Berlin bleibt nach wie vor unzureichend und führt laut der Europäischen Umweltagentur jährlich zu über 1.400 Todesfällen aufgrund der Belastung durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2). Nahezu alle verkehrsnahen Messstationen in Berlin überschreiten den ab 2030 geltenden Grenzwert für NO2 von 20 µg/m³.
Aus rechtlicher Perspektive ist der Berliner Senat nicht verpflichtet, Tempo 30 abzuschaffen: Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bekräftigt, dass Tempo-30-Zonen in Luftreinhalteplänen auch bei Einhaltung der derzeitigen Grenzwerte bestehen bleiben können. Dies geschieht im Hinblick darauf, dass „die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie bereits ab dem Jahr 2026 Verpflichtungen festlegt, um sicherzustellen, dass die dort festgelegten reduzierten Grenzwerte ab dem Jahr 2030 (20 µg/m³ für Stickstoffdioxid) eingehalten werden.“
Dazu äußerte sich Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Verkehrssenatorin Bonde zeigt kein Mitgefühl für die Menschen, die unter Dieselabgasen leiden und möchte Berlin in eine Stadt verwandeln, die Fußgängern und Radfahrern feindlich gegenübersteht – stattdessen soll sie autogerecht werden. Mit einer Erhöhung auf Tempo 50 werden wir mehr überfahrene Fußgänger und Radfahrer erleben sowie einen Anstieg des Autolärms; zudem bleibt unsere gesundheitsschädliche Atemluft unverändert schlecht. Wir werden gezielte rechtliche Schritte gegen jede Straße einleiten prüfen lassen wollen.“
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