Vor der bevorstehenden Sitzung des Kabinetts zur Diskussion des Entwurfs für das Tariftreuegesetz äußert Felix Pakleppa, Geschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), den dringenden Bedarf an Verbesserungen:
„Die Förderung der Tarifbindung ist ein Ziel, das wir uneingeschränkt unterstützen. Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, sollten im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine gerechte Chance erhalten und nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden!“
Allerdings bietet der derzeitige Entwurf in seiner jetzigen Form keine optimale Grundlage dafür. Die selektive Anwendung einzelner tariflicher Bestimmungen auf bestimmte Beschäftigte während der Ausführung von Aufträgen wird nicht dazu führen, dass Unternehmen sich umfassend an Tarife binden oder die geltenden Branchentarifverträge insgesamt anwenden. Dies führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Personalkosten zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Firmen.
Zudem sollte festgehalten werden, dass die verpflichtende Anwendung tariflicher Regelungen für eine gesamte Branche nur auf gemeinsamen Antrag aller beteiligten Tarifvertragsparteien beschlossen werden kann. Im Gegensatz zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen gemäß dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sieht der aktuelle Entwurf jedoch diesen Mechanismus zur Beteiligung noch nicht vor. Hier ist Nachbesserung erforderlich.
Eine dringend notwendige Kurskorrektur hin zu einer Vermeidung von Bürokratie ist ebenfalls unerlässlich. Für tariftreue Unternehmen dürfen keinerlei zusätzlichen bürokratischen Belastungen entstehen. Die geplanten erweiterten Prüf- und Nachweispflichten müssen daher für tarifgebundene Betriebe einfach über den bereits bestehenden PQ-Nachweis (Präqualifikationsnachweis) erfüllt werden können. Firmen, die sich freiwillig präqualifizieren lassen und tarifgebunden sind, dürfen nicht weiter durch bürokratische Hürden belastet werden.
Das Bundestariftreuegesetz tritt neben 14 Landestariftreueregelungen in Kraft! Anstelle zusätzlicher paralleler Vorschriften auf Bundes- und Landesebene benötigen wir ein einheitliches sowie praxistaugliches System zur Harmonisierung bestehender Tariftreueregelungen. Die gegenwärtige Vielzahl unterschiedlicher Regelungen schafft Rechtsunsicherheit und erschwert eine konsistente Umsetzung.“
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