Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußert sich zum heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes:
„Wir begrüßen den Beschluss des Kabinetts als einen ausgewogenen Kompromiss, der es allen Bauunternehmen ermöglicht, fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten. Es ist nun entscheidend, die Infrastruktur so rasch wie möglich zu verbessern und dabei alle Ressourcen der heimischen Bauwirtschaft auszuschöpfen. Die eingesetzten Mittel sollten zudem so verwendet werden, dass sie unserer Volkswirtschaft einen spürbaren Anstoß geben. Der Steuerzahler muss für die investierten Gelder ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten und durch die Beauftragung vor allem heimischer Firmen wird die Konjunktur erheblich gestärkt.
Laut dem Gesetzentwurf bleibt es dabei, dass Lose gebündelt vergeben werden können, wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen notwendig ist. Darüber hinaus wird bei großen Projekten ab etwa 14 Millionen Euro eine Gesamtvergabe ermöglicht, sofern es sich um dringende Infrastrukturvorhaben handelt. Dies gibt der öffentlichen Hand mehr Flexibilität bei wichtigen Sanierungsprojekten.
Ein zentraler Punkt bleibt jedoch auch in Zukunft bestehen: Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Aufträgen unterhalb von rund 14 Millionen Euro weiterhin aktiv bleiben können. Weitere Ausnahmen hätten die Wettbewerbsbedingungen für lokale Betriebe erheblich gefährdet. Durch das Festhalten an Fach- und Teillosvergaben bleibt ein wichtiger Schutzmechanismus für den Mittelstand gewahrt.
Der heute beschlossene Entwurf stellt einen tragfähigen Kompromiss dar; er sorgt dafür, dass wichtige Infrastrukturprojekte zügig umgesetzt werden können – ohne dabei die bewährte Struktur einer mittelstandsgeprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen. Die Bundesregierung hat hiermit einen Ausgleich geschaffen, der allen Unternehmen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum Großunternehmen – faire Chancen bietet.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es entscheidend, dass alle öffentlichen Auftraggeber – ob Kommunen oder Bundesländer – sämtliche Kapazitäten nutzen und insbesondere den heimischen Mittelstand einbeziehen. Rund 99 Prozent aller Baubetriebe beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter; etwa drei Viertel aller Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Unternehmen tätig. Diese Arbeitsplätze müssen jetzt durch den Einsatz von Sondervermögen gesichert werden; das verbessert unsere Infrastruktur und stärkt gleichzeitig unsere lokale Wirtschaftskraft. Um dies sicherzustellen sollten im parlamentarischen Verfahren klarere Bedingungen für den Einsatz dieses Sondervermögens formuliert werden.“
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