Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Vergabebeschleunigungsgesetzes im Bundestag äußert sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:
„Wir schätzen den Entwurf der Bundesregierung als durchdachten Kompromiss, der es Bauunternehmen jeglicher Größe ermöglicht, fair an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass die bisherige Praxis beibehalten wird, wonach aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen eine Gesamtvergabe möglich ist. Neu hinzugefügt wurde eine zusätzliche Ausnahme für Investitionen aus dem Sondervermögen. Hier können Gesamtvergaben auch aus zeitlichen Gründen erfolgen. Dies gibt den öffentlichen Stellen mehr Flexibilität bei dringenden Infrastrukturprojekten. Auch wenn dies eine signifikante Abweichung vom mittelstandsfreundlichen Prinzip darstellt, unterstützen wir dies angesichts des großen Investitionsbedarfs und Zeitdrucks.
Entscheidend ist nun, dass im Gesetzgebungsverfahren keine weitere Schwächung der Losvergabe erfolgt. Eine solche Entwicklung hätte schwerwiegende Konsequenzen für die mittelständisch geprägte Bauwirtschaft zur Folge; über 98 % dieser Unternehmen beschäftigen weniger als 100 Mitarbeitende. Diese zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen sind regional verankert und sichern nicht nur Arbeitsplätze und Ausbildung vor Ort ab, sondern sorgen durch ihre Nähe zu Baustellen auch für kurze Wege sowie effiziente Abläufe von hoher Qualität. Mittelstandsfreundliche Vergabe spart Kosten durch Wettbewerb unter regionalen Anbietern ein.
Die Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose ist das zentrale Instrument dafür sicherzustellen ,dass kleine bis mittlere Betriebe Zugang zu diesen Projekten erhalten .Der Gesetzentwurf eröffnet allen staatlichen Ebenen die Möglichkeit so Ausschreibungen vorzunehmen,dass sowohl kleinere wie größere Firmen berücksichtigt werden können.Dies gewährleistet,dass unsere Infrastruktur rasch wieder instand gesetzt wird.“
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