Am 9. Oktober soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den sogenannten „Bau-Turbo“ entscheiden. Ein Bündnis fordert jedoch umfassende Änderungen: Die Anwendbarkeit des Paragrafen 246e im Außenbereich soll gestrichen werden, ein verbindliches Baugebot eingeführt und der Fokus auf Mehrfamilienhäuser mit einem Mindestanteil an bezahlbarem Wohnraum gelegt werden.
Vor der geplanten Verabschiedung des „Bau-Turbo“ im Bundestag am 9. Oktober drängen Architects for Future (A4F), die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf wesentliche Anpassungen, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Sie fordern insbesondere die Streichung des Paragrafen 246e für Außenbereiche, um unkontrollierte Flächenversiegelung zu verhindern. Zudem sollen Bodenspekulationen durch ein verbindliches Baugebot eingedämmt werden, während Mehrfamilienhäuser priorisiert und ein fester Anteil an erschwinglichem Wohnraum gesichert wird.
Der aktuelle Entwurf enthält bereits Ansätze zur Förderung von Nachverdichtung und effizienter Flächennutzung, doch es bedarf einer Weiterentwicklung dieser Gesetzgebung im Rahmen einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuches.
Ein wahrer „UmBau-Turbo“ ist notwendig – er sollte sich auf bestehende Strukturen konzentrieren sowie Nachverdichtung und Umnutzung fördern. Dies würde Städten ermöglichen, ihre bestehenden Gebäude nachhaltiger weiterzuentwickeln – schneller, flächenschonender und klimafreundlicher als durch Neubauten allein.
Barbara Metz von der DUH äußert Bedauern darüber, dass trotz wiederholter Warnungen notwendige Korrekturen am Paragrafen 246e bisher ignoriert wurden: „Die Anwendbarkeit im Außenbereich muss dringend aufgehoben werden zum Schutz von Natur- und Freiflächen.“
Andrea Gebhard von der BAK betont: „Wir benötigen einen echten UmBau-Turbo statt weiterer Neubauten auf grüner Wiese.“
Elisabeth Broermann von A4F erklärt: „Wer schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss umbauen statt neu bauen.“
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