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Anpassungen im KHAG: Herausforderungen und das Festhalten an bestehenden Strukturen – Ein kritischer Blick auf Sonderregelungen und Leerstellen

by AOK-Bundesverband
Oktober 8, 2025
in Politik
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Nach einem langen Tauziehen zwischen Bund und Ländern steht am heutigen Mittwoch, dem 8. Oktober, die Entscheidung über den angepassten Entwurf zur Krankenhausreform im Kabinett an. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betrachtet die aktuelle Version mit gemischten Gefühlen:

Auf der einen Seite ist es positiv zu sehen, dass die Unsicherheit bezüglich der Finanzierung der Modernisierungskosten für Krankenhäuser nun beendet ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt klar: Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird aus Steuermitteln finanziert und nicht durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern.

Auf der anderen Seite bleibt jedoch offensichtlich, dass wichtige Qualitätsvorgaben für Kliniken aufgeweicht werden sollen. Wichtige Punkte wie bundesweit verbindliche Erreichbarkeitsvorgaben oder Anforderungen an Fachärzte bei bestimmten Eingriffen werden weiterhin entfallen können. Stattdessen erhalten Bundesländer zahlreiche Möglichkeiten zur Abweichung von ursprünglich festgelegten Qualitätsstandards – das gefährdet die Patientensicherheit erheblich. Die Qualität der Versorgung sollte nicht vom Wohnort des Patienten abhängen müssen.

Sorgen bereiten uns zudem Sonderregelungen für Kliniken in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich ihrer Vorhaltefinanzierung; sie schaffen unnötige Bürokratie durch separate Abrechnungsprozesse.

Neben diesen Besonderheiten fallen auch Lücken im Gesetzesentwurf auf: Eine bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung basierend auf Planfallzahlen sowie ein Instrument zur Bedarfsbemessung fehlen weiterhin vollständig; ebenso bleiben unzureichende Vorgaben für neue sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestehen.

Anstatt eine qualitätsorientierte Konzentration von Krankenhäusern konsequent voranzutreiben und zukunftsfähige Kliniken gezielt zu fördern setzt man weiter auf flächendeckendes Gießkannenprinzip bei deren Finanzierung – dies zeigt sich etwa in Form zusätzlicher Rechnungsaufschläge aus dem Sondervermögen Infrastruktur über alle Krankenhäuser hinweg verteilt; eine solche Politik ist weder nachhaltig noch effizient!

Angesichts eines Geldsegens von 4 Milliarden Euro möchten wir Schwarz-Rot daran erinnern ihre Versprechen einzuhalten: Im Koalitionsvertrag wird Stabilisierung gesetzlicher Krankenkassen als Ziel hervorgehoben – hier könnte sofortiges Aussetzen sogenannter Meistbegünstigungsklausel innerhalb Krankenhausvergütung GKV-Ausgaben um 1.7 Milliarden reduzieren helfen.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Tags: GesetzeGesundheit / MedizinGesundheitspolitikKHAGKrankenhausreformKrankenversicherungPolitikVerbände
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