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Anpassung des KHAG: Besondere Ausnahmen, Lücken und das verzweifelte Festhalten an ineffizienten Strukturen

by AOK-Bundesverband
Oktober 8, 2025
in Politik
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Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern steht am heutigen Mittwoch, dem 8. Oktober, die Entscheidung über den angepassten Entwurf des Krankenhausreformgesetzes (KHAG) im Kabinett an. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, blickt mit gemischten Gefühlen auf die aktuelle Version:

„Einerseits ist es positiv, dass das lange Warten auf eine Lösung zur Finanzierung der Modernisierungskosten der Krankenhäuser nun ein Ende hat. Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt klar, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert wird und nicht durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern.

Andererseits zeigt der Entwurf auch deutlich, dass wichtige Qualitätsstandards für Kliniken aufgeweicht werden sollen. Essenzielle Punkte wie bundesweit verbindliche Erreichbarkeitsvorgaben oder die Anzahl erforderlicher Fachärzte bei bestimmten Eingriffen sollen weiterhin entfallen. Stattdessen erhalten Bundesländer zahlreiche Möglichkeiten zur Abweichung von ursprünglich festgelegten Qualitätsvorgaben – das gefährdet die Patientensicherheit erheblich. Die Qualität der Versorgung sollte unabhängig vom Wohnort eines Versicherten gewährleistet sein. Ein kleiner Fortschritt ist jedoch die neue Verpflichtung der Länder: Bei Zuweisungen ohne Erfüllung vorgegebener Qualitätskriterien muss das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen hergestellt werden.

Bedenken bereiten uns auch Sonderregelungen für Kliniken in Nordrhein-Westfalen bezüglich ihrer Vorhaltefinanzierung; sie führen zu unnötiger Bürokratie durch separate Abrechnungsprozesse.

Neben diesen Besonderheiten fallen besonders Lücken im Gesetzesentwurf ins Auge: Eine bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung basierend auf Planfallzahlen sowie ein Instrument zur Bedarfsbemessung fehlen weiterhin vollständig – ebenso bleiben unzureichende Vorgaben für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen unverändert bestehen; hier sollte mehr Fokus auf ambulante Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit gelegt werden um echten Mehrwert an Schnittstellen zwischen Sektoren zu schaffen.

Anstatt konsequent qualitätsorientierte Konzentration von Krankenhäusern voranzutreiben oder zukunftsfähige Kliniken gezielt zu fördern setzt Schwarz-Rot bei Krankenhaus-Finanzierung weiter aufs Gießkannenprinzip indem Rechnungsaufschläge aus Sondervermögen Infrastruktur gleichmäßig verteilt werden – dies zeugt nicht von zukunftsgerichteter Politik sondern verzweifeltem Festhalten ineffizienter Strukturen.

Angesichts finanzieller Unterstützung in Höhe 4 Milliarden Euro möchten wir schwarz-rote Koalition nochmals an ihre Versprechen erinnern: Im Gesundheitskapitel ihres Koalitionsvertrags wird Stabilisierung Finanzsituation gesetzlicher Krankenversicherung hervorgehoben als Ziel; schnelle Möglichkeit wäre sofortige Aussetzung sogenannter Meistbegünstigungsklausel innerhalb Krankenhausvergütung was GKV-Ausgaben nächstes Jahr um 1.7 Milliarden reduzieren könnte.“

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Tags: GesetzeGesundheit / MedizinGesundheitspolitikKHAGKrankenhausreformKrankenversicherungPolitikVerbände
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