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Vertragshilfe24 rät: Frührente und Weiterarbeiten ist lukrativ

by auxinum GmbH
Juli 22, 2025
in Finanzen
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Seit den Corona-Jahren kann man gleichzeitig Rente beziehen und Weiterarbeiten. Das ist vielen Menschen noch nicht bewusst. Die finanzielle Zukunft sollte frühzeitig geplant und durchgerechnet werden. Auch die Kapitallebensversicherung muss dabei auf den Prüfstand.

Bis zu den Corona-Jahren gab es für normale Beschäftigte nur ein Entweder-Oder: Rente oder Arbeit. Das hat sich zum Glück geändert. Die frühere Streichung der Rente für Menschen, die gleichzeitig Rente beziehen und als Beschäftigte arbeiten für solche Fälle ist Vergangenheit. Im Juli-Heft der Zeitschrift „Finanzen“ hat die Stiftung Warentest verschiedene Fälle durchgerechnet. Fazit: Wenn man es richtig angeht, kann Weiterarbeiten trotz der Abschläge für Frührente sehr lukrativ sein.

Das sollte man aber frühzeitig planen, denn natürlich muss der Arbeitgeber mitspielen. Und auch die private Altersvorsorge sollte man gleichzeitig auf den Prüfstand stellen, rät Sven Enger vom Beratungsunternehmen auxinum aus Berlin: „Fast keine Kapitallebensversicherung bringt die hohen Erträge, die man sich bei Vertragsabschluss erhofft hat. Deshalb sollte man rechtzeitig vor Ablauf prüfen, ob die Versicherung noch lukrativ abgewickelt werden kann. Unsere Rechtsanwälte erstreiten in vielen Fällen deutlich höhere Zahlungen der Versicherungen als diese freiwillig herausrücken.“

Die Stiftung Warentest hält den gleichzeitigen Bezug von Frührente und Weiterarbeiten in vielen Fällen für sinnvoll. Grund: bei den modellhaften Berechnungen von 2 Fällen gleicht das zusätzliche Einkommen die Abschläge für den früheren Eintritt in die Rente bis in ein Alter von über 80 Jahren aus. Und das sogar, wenn das Geld unverzinst im Sparstrumpf liegen würde, was natürlich nicht sinnvoll ist. Auf jeden Fall sinnvoll erscheint der Stiftung dieses Vorgehen, wenn die 45 Versicherungsjahre in der Rente erreicht sind. Sind es weniger Jahre, zum Beispiel nur 35 Jahre, dann muss genau gerechnet werden. Nicht nur die Höhe von Rente und Arbeitseinkommen sind wichtig, auch die Beiträge für die Krankenkasse müssen einkalkuliert werden. Wichtig: Wenn man die volle Rente beantragt, dann kann man im Fall von Krankheit kein Krankengeld erhalten und auch kein Arbeitslosengeld. Diese Rechte aber kann man sicher erhalten, indem man nur eine Teilrente beantragt. Im Extremfall kann man sich „nur“ 99,9 % der Rente auszahlen lassen.

Im Juli-Heft der Stiftung Warentest sind die Details auf den Seiten 26 bis 35 erklärt. Es ist unbedingt sinnvoll, sich zusätzlich beraten zu lassen, zum Beispiel von einem Rentenberater. Auch die Klärung der Aussichten, doch noch vernünftige Erträge aus einer Kapitallebensversicherung zu erhalten ist Arbeit von Spezialisten. Sven Enger, Geschäftsführer von auxinum und ehemaliger Vorstand mehrerer Versicherungsgesellschaften, empfiehlt Verbrauchern, ihre Kapitallebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung professionell abwickeln zu lassen. Diese Lebensversicherungen seien kein Schutz vor Altersarmut, sondern würden diese in vielen Fällen selbst erzeugen. Allerdings sollten Versicherte nicht selbst kündigen oder die Verträge beitragsfrei stellen, sondern von Experten prüfen lassen, ob Erträge aus dem Vertrag lukrativ und professionell rückgefordert werden kann. Ob der Vertrag dafür geeignet ist, können Versicherte schnell überprüfen auf der Website www.vertragshilfe24.de.

Pressekontakt:

Jürgen Braatz
01725113430
j.braatz@ratingwissen.de

Tags: ArbeitFinanzenFrührenteKapitallebensversicherungRatgeberRenteVersicherung
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