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Drei Jahre nach Angebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe enthüllt gravierende Verstöße bei Bäckerei- und Tankstellenketten gegen Mehrwegboykott

by Deutsche Umwelthilfe e.V.
Dezember 30, 2025
in Wirtschaft
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Bei einer aktuellen Überprüfung von 32 Filialen aus neun verschiedenen Bäckerei- und Tankstellenketten wie Backwerk, Junge Die Bäckerei, Esso und Total Energies wurden in 18 Fällen Verstöße gegen die Pflichten zur Bereitstellung von Mehrwegangeboten sowie der dazugehörigen Informationspflicht festgestellt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet. Sie kritisiert, dass das Potenzial von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie weiterhin stark eingeschränkt wird – in drei Fällen wurde das Mehrwegsortiment sogar komplett gestrichen.

Die DUH fordert dringend eine Nachbesserung durch die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einwegverpackungen sowie eine frühzeitige Ausweitung der Mehrwegpflicht auf sämtliche Einweg-Verpackungen für Speisen zum Mitnehmen.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Pflicht zum Angebot von Mehrwegbehältern zeigen neue Testbesuche der DUH deutlich, dass viele Bäckerei- und Tankstellenketten diese Regelung nicht einhalten und damit den Einsatz von Mehrweglösungen aktiv behindern. Die Organisation bewertet die derzeitige Umsetzung als weitgehend wirkungslos und appelliert an Bundesumweltminister Schneider, rasch Verbesserungen umzusetzen. Dazu zählen insbesondere finanzielle Anreize für Betriebe und Verbraucher zur Nutzung von Mehrwegprodukten – beispielsweise durch eine bundesweite Steuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Ebenso müssen die zuständigen Landesbehörden ihrer Kontroll- und Sanktionspflicht endlich konsequent nachkommen.

Insgesamt wurden bei den Tests Verstöße in 18 Filialen festgestellt: In zehn davon gab es keine Getränke im Mehrwegsystem; vier weitere boten zwar vermeintlich ein solches Angebot an, verweigerten aber tatsächlich die Ausgabe entsprechender Becher trotz Hinweisen; bei weiteren vier fehlte es an ausreichenden Informationsschildern oder -tafeln zu den verfügbaren Alternativen. Lediglich einige Jet-Tankstellen zeigten vorbildliche Beispiele für funktionierende Mehrwegsysteme. Sollte kein verbindliches Unterlassungsversprechen abgegeben werden, plant die DUH gerichtliche Klagen einzureichen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH erklärt: „Unsere aktuellen Kontrollen belegen klar: Nach drei Jahren nehmen viele Ketten ihre Verpflichtung nicht ernst – sie boykottieren das System sogar aktiv.“ Besonders besorgniserregend sei zudem, dass etwa bei Dat Backhus oder Schanzenbäckerei bereits bestehende Angebote wieder abgeschafft wurden. Häufig reagieren Verkaufspersonal mit Unverständnis auf Fragen zu Mehrweglösungen selbst dort, wo diese beworben werden. Umweltminister Schneider müsse daher im Rahmen des Verpackungsgesetzes dringend eine bundesweite Abgabe auf Einweggeschirr einführen – Städte wie Tübingen oder Konstanz zeigen mit kommunalen Verpackungssteuern erfolgreich Wege zur Müllreduzierung auf. Zudem sollte Deutschland schon vor dem EU-Zeitplan bis spätestens Februar 2028 alle Einweg-Speiseverpackungen unter die Pflicht stellen.“

Laut Verpackungsgesetz sind gut sichtbare Informationsschilder über verfügbare Mehrwegelemente vorgeschrieben – doch dieses Erfordernis wurde in 14 getesteten Filialen missachtet.

Elena Schägg, stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH betont: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu erreichen, müssen gastronomische Betriebe ihr Angebot klar sichtbar kommunizieren.“ Das alleinige Verweisen etwa am Menüboard reiche nicht aus; häufig sei auch das Personal schlecht informiert über das Thema „Mehrweg“. Bei insgesamt 208 Testbesuchen innerhalb dreier Jahre habe kein einziges Mal ein Mitarbeiter proaktiv Kunden über alternative Behälter informiert – hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Hintergrund:

Zwischen 2023 und 2025 hat die DUH insgesamt 208 Filialen aus 52 Ketten hinsichtlich ihrer Umsetzungspflicht überprüft; dabei wurden in mehr als der Hälfte (116) Verstöße dokumentiert. Vor Gericht konnte sie sich bisher gegen große Gastronomieketten wie Burger King oder Starbucks durchsetzen; nur ein Verfahren ging verloren. Insgesamt haben zwanzig Unternehmen Unterlassungsverträge unterschrieben — darunter bekannte Namen wie McDonald’s oder Dunkin Donuts — während weitere Verfahren noch laufen.

Nützliche Links:

  • Ergebnisse der November-2025-Testbesuche
  • FAQ zur Pflicht des Angebots von Mehrwegsystemen

Pressekontakt:

Barbara Metz
Telefon: 0170 7686923
E-Mail: metz@duh.de

Elena Schägg
Telefon: 0151 72626157
E-Mail: schaegg@duh.de

DUH-Newsroom
Telefon: 030 2400867-20
E-Mail: presse@duh.de

www.duh.de

Tags: GovernanceHandelMehrwegMehrwegangebotspflichtRechtRechtsverfahrenUmweltVerbraucherVerpackungWirtschaft
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