Die Staatsanwaltschaft München II hat das Ermittlungsverfahren gegen den Milliardär Alischer Usmanow wegen des Verdachts auf zwei Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der EU-Sanktionsverordnung 269/2014 eingestellt.
Das Verfahren wurde formell beendet, nachdem Herr Usmanow der Einstellung zugestimmt und eine Zahlung von 10 Millionen Euro geleistet hatte. Diese Summe wird zwischen dem Staatshaushalt und mehreren wohltätigen Organisationen aufgeteilt.
Die deutschen Behörden hatten Herrn Usmanow verdächtigt, über ausländische Firmen etwa 1,5 Millionen Euro für Sicherheitsdienste an zwei Immobilien in Rottach-Egern gezahlt zu haben sowie bestimmte Vermögenswerte nicht fristgerecht gemeldet zu haben – eine Pflicht für sanktionierte Personen. Die Verteidigung wies sowohl die tatsächlichen Anschuldigungen als auch die rechtliche Auslegung der Sanktionsvorschriften durch die Behörden zurück.
Herr Usmanow ist aufgrund dieser Vorwürfe nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen desselben Sachverhalts ist ausgeschlossen; es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die geleistete Zahlung stellt weder eine Geldbuße noch eine Strafe dar.
Aus Gründen der Prozessökonomie wurde das Verfahren eingestellt. Die Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner, erklärten dazu: „Um Kosten sowie Zeitaufwand und gesundheitliche Belastungen unseres Mandanten zu minimieren, stimmte er einer Einstellung gemäß den im deutschen Recht vorgesehenen Möglichkeiten zu.“
Rechtsexperten äußerten wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Meldepflicht für Vermögenswerte sanktionierter Personen. Der Zwang zur Selbstanzeige widerspreche einem grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzip: Niemand müsse sich selbst strafrechtlich belasten. Somit basierte die Strafverfolgung von Anfang an auf einer möglicherweise verfassungswidrigen Norm.
Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen Geldwäscheverdachts ohne Anklageerhebung eingestellt – ebenfalls im November 2024 –, ohne dass Sanktionen verhängt wurden oder ein erneutes Verfahren möglich wäre; auch hier bleibt seine Unschuld unberührt.
Im Jahr 2022 führten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen bei Herrn Usmanow durch, welche später vom Landgericht Frankfurt am Main als rechtswidrig bewertet wurden.
Zwischen 2023 und 2025 korrigierten zahlreiche europäische Medien ihre Berichterstattung über Herrn Usmanow aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen; mehr als 1250 Veröffentlichungen wurden berichtigt. Als Presserechtsvertreter erzielten wir gerichtliche Verbote und Unterlassungserklärungen gegenüber großen Sendern wie NDR, Radio Bremen oder ZDF sowie weiteren Medienhäusern.
Einen bedeutenden Erfolg stellte ein Urteil des Landgerichts Hamburg dar: Das Wirtschaftsmagazin „Forbes“ darf nicht mehr behaupten, Herr Usmanow sei Putins Strohmann gewesen oder habe dessen geschäftliche Probleme gelöst – diese Behauptung war wortgleich in den EU-Sanktionsbegründungen übernommen worden. Auch ARD wurde untersagt zu verbreiten, dass Herr Usmanow in einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt sei. Zudem gewann er Rechtsstreitigkeiten gegen große Medien wie RTL und den Tagesspiegel.
Anfang 2025 entfernten oder korrigierten Medien wie Münchner Merkur und Neue Osnabrücker Zeitung über fünfzig Artikel mit Bezug auf EU-Sanktionsdossiers neuester Art. Im Februar desselben Jahres nahmen dpa sowie das Bundeskriminalamt nach Abmahnungen Angaben zum angeblichen Eigentum an der Yacht Dilbar zurück – was zahlreiche weitere Medien veranlasste, fehlerhafte Berichte ebenfalls offline zu nehmen (unter anderem Tagesschau, Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung).
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