- Änderungen im kommenden Jahr: Die Rücknahme von Elektroschrott durch geschultes Personal an Wertstoffhöfen sowie ein neues Logo zur Kennzeichnung von Sammelstellen sind unzureichend
- Die Rücknahmepflicht für Vapes im Einzelhandel bleibt ohne Anreize zur Rückgabe wirkungslos: Die Bundesregierung sollte stattdessen Einweg-E-Zigaretten verbieten
- Die DUH fordert Umweltminister Schneider auf, das Elektrogesetz neu auszurichten und verbindliche Sammel- und Recyclingziele für Hersteller festzulegen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die ab 2026 geltenden Regelungen zur Sammlung alter Elektrogeräte als unzureichend, um die gesetzlich geforderte Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und einen umweltgerechten Umgang mit Elektroschrott zu gewährleisten. Zwar seien kleinere Anpassungen wie ein einheitliches Logo für Sammelstellen, Informationspflichten zur getrennten Sammlung sowie die Rücknahme alter Elektrogeräte an Wertstoffhöfen durch qualifiziertes Personal positiv zu bewerten. Es bedarf jedoch grundlegenderer Reformen des Elektrogesetzes, einschließlich einer Verpflichtung der Hersteller zur Einhaltung gesetzlicher Sammel- und Recyclingquoten, einer deutlichen Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten im Handel sowie einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten und einem Pfand auf Hochenergieakkus.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Deutschland hat im Jahr 2023 mit nur 29 Prozent zum sechsten Mal in Folge das gesetzliche Ziel von 65 Prozent bei der Sammlung alter Elektrogeräte deutlich verfehlt. Hersteller und Händler unternehmen bislang viel zu wenig für die Einsammlung von Elektroschrott, da eine Nichteinhaltung dieser Quoten keine Konsequenzen hat. Daher sollten Hersteller voll verantwortlich gemacht werden müssen; sie müssen zwingend die vorgeschriebenen Sammlungs- und Recyclingquoten erfüllen – kleine Maßnahmen sind ineffektiv.“
„Die neuen Hinweispflichten sind zwar sinnvoll, bringen aber wenig Nutzen, wenn aufgrund von Ausnahmen bezüglich Verkaufsfläche oder Gerätegröße weiterhin nur wenige Akteure tatsächlich verpflichtet sind, Elektroschrott zurückzunehmen. Alle Händler sollten unabhängig von ihrer Verkaufsfläche dazu verpflichtet werden,“ erklärt Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Zudem wird erwartet, dass die ab dem 1. Juli 2026 geltende Pflicht zur Rücknahme elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer im Handel ins Leere läuft. Ohne Anreize wie beispielsweise ein Pfand werden Einweg-E-Zigaretten weiterhin größtenteils falsch entsorgt. Darüber hinaus sei diese Pflicht bereits überholt; am 21. November kündigte die Bundesregierung an, Einweg-E-Zigaretten verbieten zu wollen.
„Ab dem nächsten Jahr dürfen alte Elektrogeräte in kommunalen Sammelstellen nur noch durch geschultes Personal oder unter dessen Aufsicht gesammelt werden,“ fügt Fischer hinzu.
Ziel ist es auch hier Brände durch Lithium-Ionen-Akkus in den Geräten zu verhindern.
„Das sogenannte Thekenmodell kann das Brandrisiko verringern; jedoch muss auch sichergestellt sein was mit Akkus passiert welche beim Handel abgegeben werden.“
Link:
Datenbankstudie der DUH über grundlegende Weiterentwicklungen des Elektrogesetzes: https://l.duh.de/p250908
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