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TÜV-Verband: Wichtige Neuerungen zur technischen Sicherheit ab 2026 im Überblick

by TÜV-Verband e. V.
Dezember 19, 2025
in 40
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Im Jahr 2026 treten zahlreiche Neuerungen bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rücken vor allem digitale Sicherheit und Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. Der TÜV-Verband informiert darüber, welche Veränderungen Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr erwarten.

MOBILITÄT

Frist für Führerscheinumtausch startet neu

Personen, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Dies erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt am Wohnort. Der neue Führerschein ist jeweils für 15 Jahre gültig und bietet erhöhten Fälschungsschutz. Eine Ausnahme gilt für Personen mit Geburtsjahr vor 1953: Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Braune HU-Plakette ab 2026 eingeführt

Fahrzeuge, die ihre Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich bestehen, erhalten im Jahr 2026 vom TÜV eine braune Plakette mit Gültigkeit bis zum Jahr 2028 – dies betrifft Fahrzeuge mit zweijährigem HU-Intervall. Die Prüfmonat zeigt dabei die Zahl oben auf der Plakette an (zum Beispiel steht „6“ für Juni). Alternativ kann man den nächsten HU-Termin auch über die i-Kfz-App oder im Fahrzeugschein („Zulassungsbescheinigung Teil I“) nachsehen. Bei einer Überschreitung des Termins um zwei Monate oder mehr drohen Bußgelder; längere Verzögerungen können eine vertiefte Untersuchung nach sich ziehen – verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Neue Abgasnorm Euro 7 wird eingeführt

Ab Januar gelten für neu zugelassene Pkw strengere Vorgaben: Die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e tritt als Übergang zu Euro 7 in Kraft. Ab dem November wird dann erstmals die Norm Euro 7 für neu entwickelte Pkw verbindlich sein; ab Ende des Jahres folgt sie generell für alle Neuzulassungen.
Diese Regel umfasst unter anderem präzisere Messmethoden ultrafeiner Partikel sowie erstmals Grenzwerte beim Abrieb von Reifen (ab spätestens 2030) und Bremsbelägen.
Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride werden zudem Anforderungen an die Lebensdauer ihrer Antriebsakkus definiert: Nach fünf Jahren beziehungsweise einer Laufleistung von hunderttausend Kilometern darf deren Speicherkapazität nicht unter achtzig Prozent sinken; nach acht Jahren beziehungsweise einhundertsechzigtausend Kilometern nicht unter zweiundsiebzig Prozent.

Nächste Generation eCall wird Pflichtausstattung

Ab dem ersten Januar müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen – also solche mit Typgenehmigungen ab diesem Datum – verpflichtend das Next-Generation-eCall-System (NG eCall) besitzen.
Dies betrifft Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem Gewicht von dreieinhalb Tonnen.
Ab Anfang des Jahres darauf dürfen keine Neuwagen ohne diese Technologie mehr zugelassen werden.
Das NG eCall ist ein automatisches Notrufsystem auf Basis moderner Mobilfunknetze (4G/LTE &5G), das Unfälle schneller meldet als bisherige Systeme via veraltetem2G/3G-Netzwerk.
Eine Nachrüstungspflicht besteht allerdings nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge.

Zahlreiche Assistenzsysteme werden zur Zulassungsvoraussetzung

  • Erweiterter Schutzbereich beim Kopfaufprall zur Fußgängersicherheit
  • Fortschrittliches Notbremsassistenzsystem speziell zum Schutz von Fußgängern & Radfahrern
  • Sicherheits-Spurhalteassistent auch bei hydraulischer Servolenkung
  • Dynamisches Warnsystem bei Konzentrationsverlust des Fahrers
  • Kombinierter intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Ausstattungsvorrichtung zur Integration eines Alcolocks
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnungssysteme (EDR)
  • Spezielle Notbremsleuchten zur besseren Sichtbarkeit im Gefahrenfall

Diese Systeme sind ab dem siebten Juli nur noch in neuen Pkw bzw.leichten Nutzfahrzeugen zulässig.

Anpassungen bei Elektrokleinstfahrzeugen-Verordnung geplant

Die überarbeitete Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung(eKFV) soll voraussichtlich Mitte nächsten Jahres wirksam werden — einen genauen Termin gibt es noch nicht.
Ziel ist es,das Verkehrsverhaltenvon E-Scooternund ähnlichen Mikromobilitätsgeräten besser an Fahrradregeln anzupassenund so ihre Integration ins Verkehrssystem zu verbessern.
E-Scooter sollen künftig grundsätzlich Radwegenund Fahrradstraßen folgen.
Außerdemwerden höhere technische Standards etwafür Beleuchtung,Bremssystemeund Batterien eingeführt,zum Zweck erhöhter Verkehrssicherheit.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

AI Act bringt Kennzeichnungspflichtfür KI-Inhalte

Der europäische AI Act führt Transparenzvorgaben ein,diedurchgehendab August2026 gelten:
KI-generierte Inhalte wie Texte,Bilderoder Videosmüssen klar erkennbar sein,
insbesondere Deepfakesoder maschinell erzeugte Beiträgezu öffentlichen Themenbereichen.
Auch Nutzerinnenmussengekennzeichnetwerden,wenn siemit KI-Systemenin Interaktionstehen,z.B.Chatbots.
Unternehmen sind verpflichtet,sicherzustellen,dasseine Ausgaben technisch markiertoder wassergezeichnetsind — was problemlos möglich ist.

CYBERSICHERHEIT

NIS2-Gesetz verschärft Sicherheitsanforderungen



Mit Inkrafttretendes NIS2-Umsetzungsgesetzesim Dezember2025 steigendie Cybersicherheitsanforderungenfür Unternehmen deutlich.Der Kreis betroffener Organisationenerweitertsichvon ca4 .500 auf rund29 .500 .
Firmen müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen implementieren,
IT-Sicherheitsvorfälleinnerhalb24 Stundenans Bundesamtfür Sicherheitinder Informationstechnik(BSI)melden
und Lieferkettenin ihre Sicherheitsprozesseintegrieren.Die Geschäftsleitung trägtpersönliche Verantwortung.Das BSI erhält weitreichende Überwachungs-und Eingriffsbefugnisse.Verstößegegen Cybersicherheitspflichten könnenBußgelderbis10 MillionenEuro oder zweiProzentdes weltweitenJahresumsatzesnach sichziehen.

PRODUKTSICHERHEIT



Produkthaftungsrichtlinie erweitert Haftung auf KI-Produkte
Am9.Dezember2026 trittdie neue EU-Richtliniezur Produkthaftungeu(UEU)024853inkraft.Erstmalswerden Software-und KI-Systemeeindeutigals Produkte eingestuft,für deren Fehler Hersteller haften.Menschen,siedurch fehlerhafte Algorithmen Schaden nehmen,können künftig denselben Schutz beanspruchenwiebei physischen Produkten.Hersteller müssenverschuldensunabhängig haftenund belegen,dasseine KI-sicheren Standards entspricht.Ziel dieser Regelnist es,Konsumentenschutzim Zeitalter künstlicher Intelligenzzu stärken.

NACHHALTIGKEIT



Eckpunkte neuer Ökodesign-Regeln& Reparaturrecht
Die aktualisierte EU-Ökodesign-Verordnung(ESPR) bringt wesentliche Änderungen:
Ab19.Juli26 gilt erstmaligein Vernichtungsverbot unverkaufter Textilien,Bekleidung&Schuhe – zunächst furgroße Unternehmen,mittlere folgen2030.Fürden Digitalen Produktpass(DPP)
wird eine technische Infrastruktur aufgebaut;
erste Pässe z.B.für Textilien Elektronik&Möbelmüssen ab Juli26 verfügbar sein.Ein Registerdafür soll ebenfallsbis Juli26 eingerichtetwerden.Die Richtliniezum Rechtauf Reparatur muss bis dahin ins nationale Recht umgesetztsein.


Anwendung neuer Verpackungsverordnung(PPWR)
Ab12.August26 greiftdie neueEU-Verpackungsverordnungs(PPWR).
Unternehmen sollten sichauf zahlreiche Neuerungen einstellen:
Verpackungsmaterialien mussen recyclingfähig sein;
neue Nachhaltigkeitsstandards
erweiterte Pflichten füherzeuger Hersteller& Händler;
auch Online-Plattformenmüssen aktiv mitewirken.Zudemgibt es strengeregulierungebzgl.Gefahrstoffen wie Blei,Cadmium Quecksilber,sechswertiges Chromsowie PFAS-Ewigkeitschemikalien insbesonderefür Lebensmittelverpackungen


Zentrale Pflichten aus Batterieverordnung treten inkraft
Gemäß EU-Batterieverordnungs(BattVO)
geltenab1.Januar26 wichtige Recyclingzielevon75%bei Bleisäure65% Lithium80%Nickel-Cadmium50%sonstige Altakkus.Für wiederaufladbare Industriebatterien(externe Speicher ausgenommen)
trittam18.Februar26eine CO2-Fußabdruck-Deklarationspflicht inkraft.

TÜV-Verband kurz vorgestellt:
Der TÜV-Verband e.V.vertretet politische Interessen seiner Mitgliedsorganisationen aus dem Prüfwesen.Und fördert den fachlichen Austausch.Seit jeher engagiert er sichfür technologische & digitale Sicherheit sowiefür nachhaltige Lösungen rund um Fahrzeuge Produkte Anlagen Dienstleistungen.Unabhängige Prüfverfahren allgemein gültiger Standards bilden hierfundamentale Grundlage.Zudem setzt man auf qualifizierte Weiterbildung.Ziel bleibt unverändert:dastechnische Sicherheitsniveau hoch halten Vertrauenindigitale Weltschaffen u nd unsere Lebensgrundlagen bewahren.Im engen Dialog stehen Verband Politik Behörden Medien Wirtschaft Verbraucher:innen gegenüber.

Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße136 |10117 Berlin
Telefon:030760095320 | presse@tuev-verband.de
Websites:www.tuev-verband.de, LinkedIn:tuevverband, X:tuevverband.

Tags: AutoAuto / VerkehrEU-VerordnungenGesetzeGesetzesänderungenSicherheitVerbändeVerbraucherWirtschaft
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