Sechzehn Verbände aus der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft haben in einem Schreiben an den Bundesumweltminister Carsten Schneider die Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) für das erste Quartal 2026 gefordert. Im Mittelpunkt stehen dabei die bereits im Planspiel 2.0 des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 erarbeiteten Maßnahmen, die als unkomplizierte Lösungen gelten und in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen eingeflossen sind.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußert: „Wir möchten in der Bauwirtschaft verstärkt mit Recycling-Baustoffen arbeiten.“ Er appelliert an die Bundesregierung, eine zügige und pragmatische Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung vorzunehmen. Eine zeitnahe Novelle würde rechtliche Klarheit schaffen, die Praxis entlasten und ohne zusätzliche Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bausektor fördern.
Zu den zentralen Forderungen gehören unter anderem eine Vereinfachung von Analysen sowie klare Regelungen zur Bewertung von Grundwasserschutzschichten und mobilen Aufbereitungsanlagen. Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um einfache Anpassungen handelt. Auch die Umweltministerkonferenz (UMK) hat laut Medienberichten eine rasche Novellierung gefordert; bei ihrer Sitzung am 14. November bezeichnete sie eine vereinfachte sowie praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend erforderlich“.
In dem Schreiben wird erneut auf die Dringlichkeit einer Überarbeitung hingewiesen: „Angesichts dessen, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bis zum 1. August 2025 überprüft werden soll, welche Auswirkungen das Vollzugsrecht auf mineralische Abfälle hat – mit möglichen Anpassungen – bitten wir Sie dringend um sofortiges Handeln.“ Die ursprünglich vom BMUKN angekündigte Zeitplanung für eine Novelle erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus dem Planspiel 2.0 sowie zu den Forderungen seitens der UMK.
Unterzeichnet wurde das Schreiben von verschiedenen Organisationen wie beispielsweise dem Bundesverband Recycling-Baustoffe (BGRB), dem Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS), dem Bundesverband deutscher Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), sowie weiteren relevanten Verbänden aus dieser Branche.
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