Endlich gibt es Klarheit im rechtlichen Rahmen: Druckerzeugnisse aus der Presse- und Buchbranche sind von überflüssigen EUDR-Vorschriften ausgeschlossen – ein bedeutender Erfolg für die Pressefreiheit und kulturelle Vielfalt.
Die Verlegerverbände, darunter der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, begrüßen die heutige offizielle Annahme der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch das Europäische Parlament. Mit dieser Zustimmung beider gesetzgebenden Körperschaften wird die im Trilog erzielte Einigung bestätigt, wonach fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ausdrücklich von den Regelungen ausgeschlossen werden.
Durch das heutige Votum ist ein entscheidender Aspekt für die Presse- und Buchbranche endgültig geklärt. Der Ausschluss fertiger Druckprodukte aus dem Anwendungsbereich bietet den Verlagen dringend benötigte Rechtssicherheit und schützt sie vor unverhältnismäßigen bürokratischen Anforderungen.
„Die heutige Entscheidung sendet ein starkes Signal für Pressefreiheit, Medienvielfalt und kulturelle Diversität in Europa“, so die Verbände. „Der Gesetzgeber hat erkannt, dass fertige Druckerzeugnisse nicht zur Entwaldung beitragen. Ihre Ausnahme ist sachlich gerechtfertigt, ordnungspolitisch konsequent und unerlässlich für den Erhalt unserer Demokratie.“
Darüber hinaus wird mit dieser Regelung auch das ursprüngliche Ziel der EU-Kommission wiederhergestellt. Bereits im ersten Vorschlag war eine Einbeziehung fertiger Druckprodukte nicht vorgesehen. Gleichzeitig sichert diese Ausnahme den Kerninhalt der EUDR: Holz und Papier bleiben vollständig unter dem Geltungsbereich dieser Verordnung, wodurch das Schutzniveau aufrechterhalten bleibt. Zugleich bleibt die Presse- und Buchbranche von unnötigen Regulierungen sowie dem damit verbundenen administrativen Aufwand verschont.
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