Am 10. Dezember 2025 präsentierte die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltgesetzgebung in der EU. Obwohl dieser sogenannte Umwelt-Omnibus wichtige Themen wie Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft und Umweltverträglichkeitsprüfungen behandelt, wurde die Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD) nicht berücksichtigt. Diese Entscheidung scheint mit der gleichzeitig veröffentlichten aktualisierten Kostenbewertung für die vierte Reinigungsstufe sowie für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verbunden zu sein.
Die vorgelegte Studie bestätigt die bisherigen Schätzungen der Kommission, wonach sich die jährlichen EPR-Kosten in Europa – trotz neuer Daten und inflationsbereinigter Anpassungen – weiterhin auf etwa 1,48 bis 1,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2045 belaufen sollen. Wesentliche Parameter wurden jedoch nicht berücksichtigt. In den letzten Monaten haben Industrieverbände und mehrere Mitgliedstaaten deutlich höhere Kosten ermittelt: Für Deutschland werden allein zwischen 1,6 und 2,5 Milliarden Euro jährlich veranschlagt; insgesamt ergibt sich für die EU ein Betrag von etwa acht bis dreizehn Milliarden Euro. Zudem äußerten zahlreiche Mitgliedstaaten – zuletzt während der EPSCO-Ratssitzung am 2. Dezember 2025 – erhebliche Bedenken hinsichtlich des geplanten EPR-Systems. Dass diese Informationen in der Studie nicht aufgeführt sind, ist sowohl fachlich als auch politisch schwer nachvollziehbar.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig zu sein, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Möglichkeit eines „Stop-the-Clock“ für die Umsetzung der UWWTD konkret vorzusehen. Eine solche Atempause würde den Mitgliedstaaten helfen können, drohende Vertragsverletzungsverfahren aufgrund kaum erfüllbarer Fristen abzuwenden. Gleichzeitig würde sie Raum schaffen für eine unabhängige und transparente Neubewertung tatsächlicher Kosten sowie technischer Machbarkeit und wissenschaftlicher Grundlagen. Eine methodisch fundierte Überprüfung könnte zu einer Anpassung von Übergangsfristen oder einer Überarbeitung des EPR-Systems im Rahmen des Omnibus führen.
Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), betont: „Wir unterstützen klare Regeln sowie eine ambitionierte Umweltpolitik – aber diese müssen auf belastbaren Daten basieren! Wenn zentrale Kostenfaktoren unberücksichtigt bleiben, riskieren wir eine nachhaltige Schwächung unserer Wettbewerbsfähigkeit in Europa.“ Ein ‚Stop-the-Clock‘ ist jetzt unerlässlich um eine sachliche sowie faire Neubewertung zu ermöglichen.
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