Die KfW hat ihre Fördermaßnahmen für Gründerinnen und Gründer deutlich ausgeweitet: Ab dem 1. Dezember steigt der maximale Förderbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld von bisher 125.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro an.
Zudem wird die Obergrenze für Betriebsmittelkredite von 50.000 auf nunmehr 80.000 Euro erhöht, was kleinen Unternehmen zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet.
Melanie Kehr, Vorständin der KfW mit Verantwortung für die Inlandsförderung, betont: „Start-ups sind ein zentraler Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Mit der Anhebung des Kreditlimits geben wir Gründerinnen und Gründern mehr finanzielle Unterstützung, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen.“
Sie ergänzt: „Durch die Übernahme von bis zu 80 Prozent des Kreditausfallrisikos erleichtern wir den Zugang zum Förderkredit erheblich – ein klares Signal unserer festen Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser entscheidenden Phase.“
Das Programm richtet sich an junge Unternehmen sowie Selbstständige aus Gewerbe oder Freiberuflichkeit, deren Geschäftstätigkeit nicht älter als fünf Jahre ist. Auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge kann der Kredit genutzt werden, um den Mittelstand nachhaltig zu stärken.
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Betriebe sowohl im Haupt- als auch Nebenerwerb; beantragt wird das Darlehen über die jeweilige Hausbank vor Ort.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die KfW das Risiko eines Kreditausfalls zu 80 Prozent übernimmt – dies senkt Hürden bei der Kreditvergabe deutlich und verbessert so den Zugang zur Finanzierung.
Nähere Informationen zum ERP-Gründerkredit – StartGeld finden Interessierte unter folgendem Link: ERP-Gründerkredit – StartGeld: Förderung für Gründung, Übernahme und Wachstum | KfW
Darüber hinaus unterstützt die KfW mit ihrer interaktiven Gründerplattform umfassend bei allen Schritten von der Planung bis zur Umsetzung eines eigenen Unternehmensprojekts:
Gründerplattform – Der Baukasten für dein Business
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