Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Privatwirtschaft, sich stärker für Barrierefreiheit einzusetzen. Gleichzeitig fordert es die Bundesregierung auf, den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundlegend zu überarbeiten.
Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, betont: „Deutschland benötigt endlich verbindliche Regelungen, die Barrieren abbauen und unser Land inklusiver gestalten. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir weder Menschen mit Behinderungen noch ältere Personen durch fehlende Zugänglichkeit von wichtigen Dienstleistungen ausschließen. Der vorliegende Entwurf hingegen könnte genau dieses Problem verschärfen – das ist nicht nur ein Verstoß gegen Menschenrechte, sondern auch wirtschaftlich unvernünftig.“
Leander Palleit, Co-Leiter der Monitoring-Stelle, ergänzt: „Der Entwurf erfüllt in vielen Bereichen nicht die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft. Die Privatwirtschaft wird nicht verpflichtet barrierefrei zu handeln; Maßnahmen sind nur auf Anfrage und im Einzelfall vorgesehen. Selbst geringfügige Anpassungen bei Produkten oder Dienstleistungen werden generell als unzumutbar abgetan – unabhängig von Unternehmensgröße oder Ressourcenlage. Zudem bleiben rechtliche Schutzmöglichkeiten stark eingeschränkt.“
Palleit fasst zusammen: „Dadurch verliert das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft fast vollständig seine Wirkung und aus Sicht unseres Instituts bringt das geplante Gesetz kaum Verbesserungen für Betroffene.“
Schlegel unterstreicht abschließend: „Es ist unerlässlich, den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass Unternehmen schrittweise zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ebenso müssen effektive Sanktionen eingeführt sowie Klageoptionen gestärkt werden – nur so können Verstöße konsequent geahndet werden.“
Hintergrundinformationen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf am 19. November zur Verbändeanhörung freigegeben; Stellungnahmen sind bis zum 8. Dezember möglich. Die Entscheidung im Kabinett ist für den 17. Dezember geplant.
Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Eckpunktepapier „Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen endlich verbessern – Formulierungsvorschläge für ein reformiertes BGG und AGG“
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