Düsseldorfer Tabelle 2026: Fehlende Anpassungen verschärfen soziale Ungleichheiten
ISUV warnt: Einheitliche Wohnkostenpauschalen und unveränderte Selbstbehalte treiben immer mehr Unterhaltspflichtige an die Armutsgrenze
Die Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026 setzt einen kritisierten Trend fort: Trotz minimaler Erhöhungen beim Mindestunterhalt bleiben grundlegende strukturelle Probleme ungelöst. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sieht darin ein wachsendes sozialpolitisches Risiko und fordert erneut eine regionale Anpassung der Wohnkosten im Selbstbehalt.
Mindestunterhalt steigt kaum – Selbstbehalte bleiben konstant
Der Mindestunterhalt erfährt 2026 nur eine geringe Steigerung, die durch die Erhöhung des Kindergeldes kaum spürbar ist. Gleichzeitig bleiben die Selbstbehalte unverändert, wobei weiterhin pauschal von einer Warmmiete in Höhe von 520 Euro ausgegangen wird – deutschlandweit einheitlich, ohne Berücksichtigung regionaler Unterschiede. Genau hier liegt das Problem.
ISUV kritisiert pauschale Wohnkosten als Ursache sozialer Ungerechtigkeiten
Pauschale Annahmen zu den Wohnkosten treffen unterhaltsverpflichtete Eltern zunehmend hart. In vielen Regionen sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen, doch darauf reagiert die Düsseldorfer Tabelle nicht angemessen.
„Die Weigerung, realistische und regionale Wohnkosten abzubilden, stellt den zentralen Fehler der Düsseldorfer Tabelle dar“, erklärt ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich. „In Ballungsgebieten ist es praktisch unmöglich geworden, eine geeignete Wohnung zu finden, welche auch Platz für Kinder bei Umgangsregelungen bietet. Dies erschwert bis heute eine gleichberechtigte Betreuung nach Trennung oder Scheidung.“
Daher fordert der ISUV seit Jahren klar: Wohnkosten müssen regional differenziert berücksichtigt werden, wie es auch Ex-Justizminister Buschmann im Rahmen einer Familienrechtsreform vorgesehen hatte.
Einkommen rutschen an oder unter den Selbstbehaltssatz
Sogar mit einem Bruttogehalt von etwa 3.000 Euro monatlich bei zwei Kindern liegt man je nach Region nur knapp über dem Selbstbehalt oder sogar darunter – kein Einzelfall mehr sondern Realität vieler Unterhaltszahler in Deutschland.
Zugleich steigen weiterhin Lebenshaltungskosten; Lebensmittelpreise erhöhen sich deutlich und Energiekosten schwanken auf hohem Niveau ohne Rückgang auf frühere Werte. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt diesen Kostenanstieg nicht ausreichend.
Sozialpolitische Gefahr: Unterhaltsverpflichtungen führen zur Armutsfalle
Zunehmend müssen Personen mit eigentlich ausreichendem Einkommen Bürgergeld beantragen um ihre Existenz zu sichern – oft als sogenannte Aufstockerinnen oder Aufstocker. Diese Entwicklung birgt erhebliches Konfliktpotenzial gerade vor dem Hintergrund laufender Diskussionen über Bürgergeld-Reformen.
„Unterhaltsverpflichtete Menschen mit Vollzeitbeschäftigung dürfen nicht in Armut gedrängt werden“, mahnt Ulbrich eindringlich. „Diese Situation stellt einen sozialen Sprengsatz dar und muss endlich ernst genommen werden.“
Empfehlungen des ISUV zur Unterstützung Betroffener:
- Bürgergeld kann beantragt werden bei regelmäßiger Kinderbetreuung innerhalb einer temporären Bedarfsgemeinschaft.
- Der ISUV unterstützt Unterhaltszahler aktiv bei Anträgen auf Bürgergeld sowie weiteren rechtlichen Fragen.
- Trotz Defiziten empfiehlt der Verband dringend:
- Konsensuale Regelungen zum Kindesunterhalt anzustreben;
- Auseinandersetzungen vor Gericht möglichst zu vermeiden;
- Mindestunterhalte stets einzuhalten.
Reformbedarf beim Unterhalts- und Umgangsrecht bleibt dringlich – Politik gefordert
Der ISUV kritisiert das Ausbleiben umfassender Reformen im Bereich des Unterhalts- sowie Umgangsrechts trotz langjährigem Reformbedarf.
„Es reicht nicht aus, jährlich minimale Anpassungen vorzunehmen“, so Ulbrich weiter.
„Wir benötigen ein modernes Rechtssystem für Trennungsfamilien im Jahr 2026,
das deren tatsächlichen Lebensbedingungen gerecht wird.“ Die Düsseldorfer Tabelle sei zwar lediglich Empfehlung,
spiegele aber rechtliche Realität wider – daher müsse politische Initiative endlich erfolgen.
Positive Entwicklungen beim Selbstbehalt für Enkel- & Elternunterstützung
Zwei Neuerungen begrüßt der Verband ausdrücklich:
- Erstmals angemessene Regelung zum Selbstbehalt beim Enkelunterhalt;
- Klare Definition eines angemessenen Selbstbehalthöchstbetrags beim Elternunterhalt.
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Das sei wichtig um ältere Generationen finanziell nicht übermäßig zu belasten
und gleichzeitig Mehrfachbelastung junger Generationen zu verhindern.
Zusammenfassung
Die Düsseldorf-Tabelle 2026 zeigt punktuelle Verbesserungen insbesondere im Verwandten-Unterhaltrecht,
versäumt jedoch erneut notwendige strukturelle Modernisierungen.
Besonders problematisch bewertet der ISUV weiterhin die pauschale Festlegung von Wohnkosten,
die sich zunehmend als zentrales soziales Konfliktfeld erweist.
„Politik muss jetzt handeln,“ schließt Melanie Ulbrich ab.
„Ansonsten verschärft sich eine soziale Schieflage weiter,
die längst breite Bevölkerungsschichten betrifft.“
Interessensverband „Unter halt-&-Familienrecht“ (IS UV) e.V.
Der gemeinnützige Verein engagiert sich seit fünf Jahrzehnten dafür,
dass getrennte Eltern ihre Kinder gemeinsam erziehen können
und Verantwortung partnerschaftlich übernehmen.
Dabei steht es Trennungseltern frei selbstbestimmt Betreuungsmodelle auszuwählen,
da sie am besten wissen was zur jeweiligen Familiensituation passt.
Seit Gründung 1975 vertritt der Verband
über 5. 000 Mitglieder
mit bundesweit mehr als 60 Kontaktstellen span>, schnelle Hilfe während emotional belasteter Phasen einer Trennung.
Bundesvorstand: Melanie Ul br ich, murat b.áy din,&k laus fischbeck,&k laus bednorz,&a nn a freitag,&m onika roth
Registergericht:
Amtsgericht Nürnberg | Vereinsregister-Nr.:
3569 | Lobbyregister R003635
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