Heute wurde der Startschuss für den neu gestalteten freiwilligen Wehrdienst gegeben. Das Ziel des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes ist es, junge Frauen und Männer für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr zu begeistern.
Siemtje Möller, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, sowie Falko Droßmann, verteidigungspolitischer Sprecher, erklärten:
„Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes verabschiedet. Damit schaffen wir einen neuen freiwilligen Wehrdienst mit einem attraktiven Angebot für junge Menschen. Dieses umfasst eine zeitgemäße und vielseitige Ausbildung sowie eine monatliche Vergütung von 2.600 Euro brutto. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für den Erwerb eines Pkw- oder Lkw-Führerscheins bei einer Mindestdienstzeit von zwölf Monaten.“
„Unsere Streitkräfte müssen personell gestärkt werden. Ab dem nächsten Jahr wird ein digitaler Fragebogen eingeführt, den alle jungen Deutschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten werden. Dieser erfasst die Bereitschaft zum Dienst bei der Bundeswehr sowie Ausbildungsstand und körperliche Fitness. Männer sind verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen; Frauen können dies freiwillig tun.“
„Darüber hinaus wird die Wehrerfassung wieder eingeführt: Alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 werden künftig erneut mustern lassen.“
„Wir sind überzeugt davon, dass durch moderne Ausbildungskonzepte, attraktive Bezahlung und gezielte Ansprache ausreichend viele junge Menschen sich freiwillig melden werden und somit die erforderlichen Personalzahlen erreicht werden können.“
„Sollte dies nicht ausreichen und die sicherheitspolitische Lage es verlangen, muss der Bundestag erneut entscheiden – dann könnte eine Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Dies bedeutet jedoch nicht eine allgemeine Einberufung aller jungen Männer: Nur so viele wie nötig würden eingezogen werden, um die Lücke zwischen Bedarf und Freiwilligen zu schließen.“
„Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt vollständig bestehen: Wer aus Gewissensgründen keinen Waffendienst leisten möchte kann weiterhin einen entsprechenden Antrag stellen.“
„Mit diesem verabschiedeten Gesetz leisten wir einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und etablieren einen neuen Wehrdienst – sinnvoll gestaltet, fair entlohnt und mit vielfältigen Erfahrungen für junge Menschen ausgestattet.
Wir sind überzeugt davon: Der neue Wehrdienst wird ein Erfolg – sowohl für die Bundeswehr als auch unsere Gesellschaft!“
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