Der Marburger Bund spricht sich entschieden gegen die im Koalitionsvertrag geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes aus. „Das Streichen der Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz würde einen fundamentalen Bestandteil des Arbeitsschutzes gefährden. Flexibilität darf nicht bedeuten, dass Ärztinnen und Ärzte sowie andere Beschäftigte noch länger zur Verfügung stehen müssen. Wer ernsthaft den Gesundheitsschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern möchte, muss bestehende Grenzen respektieren – nicht abschaffen“, betonte Dr. Susanne Johna, die Vorsitzende des Marburger Bundes.
In einem Positionspapier weist die Ärztegewerkschaft darauf hin, dass das aktuelle Recht bereits genügend flexible Modelle ermöglicht – basierend auf tarifvertraglichen Vereinbarungen, die stets auf Ausgleich und Begrenzung abzielen. Susanne Johna erklärt: „Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte gewährleisten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr eine umfassende medizinische Versorgung. Mehr Flexibilität ist nicht möglich!“ Eine gesetzliche Entgrenzung würde jedoch sowohl den Schutz der Beschäftigten als auch den Arbeitsschutz schwächen und tarifliche Regelungen unterlaufen lassen. Viele Schutzmechanismen in Tarifverträgen bei längeren Diensten – wie Ruhezeiten oder Freizeitausgleich – setzen voraus, dass es eine gesetzliche Regel gibt, von der in definierten Ausnahmen abgewichen werden kann.
Daher fordert der Marburger Bund dringend dazu auf, die tägliche Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz beizubehalten und tariflichen Regelungskompetenzen zu respektieren. Eine reine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde faktisch nach Abzug einer Mindestruhezeit von 11 Stunden eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden ermöglichen.
Die Arbeitgeber sind aufgefordert, innerhalb bestehender Rahmenbedingungen angestellten Ärztinnen und Ärzten mehr Souveränität über ihre Arbeitszeiten einzuräumen. „Die Behauptung seitens der Arbeitgeberseite, längere Tagesschichten würden zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben führen können steht klar im Widerspruch zu Einschränkungen bei Kinderbetreuungszeiten sowie allen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen“, heißt es in dem Positionspapier des Verbandes angestellter Ärztinnen und Ärzte.
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