Mit dem heutigen Start des neuen Förderprogramms zur „Erneuerung kommunaler Sportstätten“ wird eine bedeutende Vereinbarung aus dem parlamentarischen Prozess zum Bundeshaushalt 2025 in die Tat umgesetzt. Ab dem 10. November 2025 können sich deutsche Kommunen konkret um die Mittel der sogenannten Sportmilliarde bewerben, um die Renovierung von Sportanlagen voranzutreiben. Die Förderrichtlinie legt eine Mindestförderung von 250.000 Euro und eine maximale Förderung von 8 Millionen Euro fest. Nach Eingang und Prüfung der Anträge durch das BMWSB wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags so schnell wie möglich erste Projekte genehmigen.
Dr. Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher der SPD und Berichterstatter für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität:
„Auf die Plätze, fertig, los! Im September haben wir mit dem Bundeshaushalt 2025 umfangreiche Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten in Deutschland bereitgestellt. Das zuständige Bundesbauministerium unter Verena Hubertz hat es nun in Rekordzeit geschafft, den Beschluss des Haushaltsausschusses umzusetzen. Mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs fällt heute der Startschuss für die Sportmilliarde. Wir geben weiter Gas, damit Turnhallen, Bolzplätze und andere sportliche Einrichtungen schnell modernisiert werden können. Unser Ziel ist klar: Wir erneuern unser Land und setzen ein starkes Zeichen für den Sport sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Florian Oßner, Obmann der CDU/CSU im Haushaltsausschuss und Berichterstatter zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität:
„Viele kennen das Problem: Alte Schwimmbäder müssen geschlossen werden oder veraltete Sportanlagen sind nicht mehr nutzbar wegen fehlender finanzieller Mittel in den Kommunen zur Sanierung. Die Einführung der Sportmilliarde zeigt deutlich das Engagement des Bundes für seine Gemeinden sowie Vereine im Land auf. Nichts fördert Gemeinschaftsgefühl mehr als sportliche Aktivitäten .
Mit dieser bürokratiearmen Förderstruktur schaffen wir zudem ein Modellbeispiel für Bürokratieabbau sowie effiziente Nutzung zukünftiger Fördermittel.“
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bbsr.bund.de/SKS2025
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