Nach einer langen Phase der Unsicherheit bezüglich der Hochvoltbatterien des Ford Kuga Plug-in-Hybrid hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer beschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Klage wurde beim Landgericht Hildesheim gegen die Ford-Werke GmbH und das zuständige Autohaus eingereicht, um den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Der Grund dafür ist die anhaltende Brandgefahr durch fehlerhafte Batteriezellen. Trotz eines Rückrufs und angekündigter Software-Updates konnte der Hersteller bisher keine dauerhafte Lösung präsentieren. Betroffene Kunden sind gezwungen, ihre Fahrzeuge teilweise ohne Ladeoption zu nutzen, was zu Reichweitenverlusten und Wertminderung führt. In einem kostenlosen Online-Check bietet Dr. Stoll & Sauer eine Ersteinschätzung für betroffene Ford-Kuga-Besitzer an.
Klage gegen Ford: Sicherheitsbedenken und Rechtsverstöße
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete am 19. März 2025 einen Rückruf für den Kuga Plug-in-Hybrid (Baujahre 2019-2023) aufgrund von Brandgefahr durch Produktionsfehler in der Hochvoltbatterie an.
Laut dem EU-Warnsystem Safety Gate besteht das Risiko eines internen Kurzschlusses durch beschädigte Batterieabscheider, was Fahrzeugbrände verursachen kann.
Laut Berichten von Auto Motor und Sport sowie Auto Service Praxis, plant Ford ein Software-Update zur frühzeitigen Erkennung von Anomalien in der Batterie; dennoch bleibt eine vollständige Implementierung unbestätigt.
Trotz dieser Maßnahmen rät Ford weiterhin davon ab, die Batterie aufzuladen, empfiehlt stattdessen den Benzinbetrieb des Fahrzeugs.
Kanzleimandanten fordern nun vor Gericht eine Rückabwicklung des Kaufvertrags über 30.612 Euro sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Kaufpreisrückerstattung: Forderung nach Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises mit weiteren Ersatzpflichten seitens Fords.
- Zivilrechtliche Haftung: Vorwurf an Ford wegen Verstoßes gegen europäische Typengenehmigungsvorschriften.
- Sicherheitsverstöße:Batterie entspricht nicht den Anforderungen gemäß Produktsicherheitsgesetz (§3 ProdSG).
- Mangelhaftigkeit:Erschwerter Mangel laut §434 BGB – Nachrüstung unzureichend.
- Annahmeverzug : b > Ablehnung seitens Fords bzw . Autohauses , das Fahrzeug zurückzunehmen .
Rechtliche Einschätzung zum Fall -Ford-Kuga -von Dr.Stoll & amp ; Sauer b > p >
Die Kanzlei sieht schwerwiegende Verstöße im Verhalten seitens Herstellers gegenüber Verbraucherschutz -und Sicherheitsvorschriften . p >
Aus Sicht Kanzlei verkaufte Fahrzeuge entsprechen nicht Produktsicherheitsanforderungen gemäß EU-Vorgaben – reale Gefahr existiert weiterhin trotz erfolgtem Rückruf oder unzureichendem Softwareupdate.
Klärungsbedarf obliegt Gerichtsverfahren : Verantwortung bleibt bestehen ? Anspruchsberechtigung hinsichtlich sicherem mangelfreiem Fahrzeug.
- <B Beginn Ruckrufaktion :</B19.Marz2025(KBA14793R/Ford24S79).
- <B Betroffenefahrzeuge :</BEtwa196000weltweit–56000inDeutschland .
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Die zunehmenden Ruckruffalle verdeutlichen systematische Probleme innerhalb E-Mobilitat betreffend technischer Mangeln insbesondere bei Mercedes Porsche
Mercedes-Benz EQAEQB(Baujahre21 bis24)
Am13.Februar25KBAveroffentlichteRuckruferfolgtwegenbrandgefahrausgelostdurchdefekte batteriemodule betroffen ca3100FahrzeugenDeutschland auch hier will Mercedes Problem lediglich software update losen Austauschhochvoltbattenrie Weitere Informationen finden sich in Mercedes-News-Porsche Taycan :
Nebstreichweitenproblemen mehren Hinweise plotzlichleistungsverluste ladeleistungsprobleme moglich defekte fahrwerk radforumberichte betroffener bevorstehender werkstattaktionen weitere informationenfinden Porsche-newsRechte Verbraucher Problemen Hochvoltbattery Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet vielen Fällen rechtliche Ansprüche insbesondere dann wenn herstellerlösung(z.b.software-update)nicht nachhaltige beseitigung problems führt weitere Nachteile entstehen.
Mögliche Ansprüche sind:
-Nach bessern Reparatur Austausch Battery
-Minderung Kaufpreises
-Rücktritt vom kaufvertrag/Ruckabwicklung
-Schadensatz z.b.für Nutzungsausfall zusätzliche Benzinkosten wichtig auch leasingnehmer können anspruche geltend machen da sie sachmängel ähnliche rechte wie käufer habenDie kanzleidrstollsauer ratet fahrzeughaltern egal ob ford mercedes oder porschezurrechtlichen prüfung individuellen situation wer e-auto gekauft hat darf erwarten dass es sicher mangelfrei funktioniert wertverlust einschränkungen reichweite hinnehmen muss unsicherheit fährt gefahrenquelle garage stehen sollte handeln klage ford setzt konsequente linie fort verbraucher mangel e-mobilität unterstützen hier geht kostenlos erstes einschatzunge mobilitats online check
DrStollSauer zählt führenden verbraucherkanzleien Die drstollsauer rechtsanwaltsgesellschaft mbh ist führenden kanzelien im verbraucherschutz mit18anwälten fachanwälten berät mandanten standorten lahr stuttgart ettenheim zentralen rechtsgebieten besonders spezialisiert bank kapitalmarktrecht abgasskandal arbeits verkehrs it versicherung verwaltungsrecht gesellschafter dr.ralf stoll ralph sauer führen musterfeststellungsklage volkswagen ag handelten260000verbrauchervergleich über830millioneneuro aus aktuell führen spezialgesellschaft musterfeststellungsklage mercedes-benz group ag ersten erfolg ersten instanz darüber hinaus vertreten anwälte kanzelikläger sammelklage facebook datenleck tech-konzern meta deutschland pressekontakt:
DrStollSauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbh einsteinallee1/177933 lahr telefon078219237680 fax07821923768889 mobil presseanfragen01605369307 kanzelidr-stolkollegen.de christoph.riglingdr-stolkollegen.de https://www.dr-stolkollegen.de/